Hallo ihr Lieben
ich habe hier schon supergute Erfahrung gemacht mit Ratschlägen und Tipps und wende mich auch wg. diesem Anliegen an Sie/Euch. Danke vorab Dankeschön fürs Lesen & evtl. antworten.
Meine Mutter (Witwe) hat ein 2 Parteien-Haus mit einer Restschuld von ca 100.000,- EUR.
Der Tilgungsvertrag läuft in einem knappen Jahr aus.
Meine Frau und ich würden dann das Haus fertig abzahlen /übernehmen.
Ich habe 3 weitere Geschwister, alle sind „froh“, dass ich mich der Restschuld annehme und möchten auf Erbrechte am Haus verzichten. (Haus ist stark renovierungsbedürftig).
Weil meine Mutter jetzt in ein Seniorenalter kommt würde sie auch alleine gar keine Finanzierung gewuppt bekommen (kleine Witwenrente)
Das die letzten Jahre für einen extrem niedrigen Monatsbetrag das Haus weiter finanzierbar war, hatte meine Mutter einem netten Bankmenschen zu verdanken, der
nach dem plötzlichen Tod meines Vaters sich extrem für meine Mutter und die Weiterfinanzierung einzetzte.
Meine Mutter würde nach der Hausverkauf (Restschuld=Kaufpreis) in ihrer Wohnung gegen eine „Minimiete“ bleiben.
Haben Sie/Ihr eine Idee, wie man das am besten angeht?
Können meine Geschwister selbst Verzichtserklärungen anfertigen die dann vom Notar angenommen werden oder muss da jeder beim Notar anwesend sein (Geschw. wohnen in ganz Deutschland verteilt)
Es geht hier ja nicht um eine Schenkung, sondern wir kaufen das Haus. Der Restschuld=Kaufpreis enspricht nach aktuellem Verkehrswert die Hälfte davon.
Bis jetzt nehmen wir an, dass das so machbar sein müsste.
Also wenn jemand Ratschläge wg. dieser Notargeschichte hat oder passende Tipps hat, wären wir sehr dankbar
Wer ist im Grundbuch eingetragen die Eltern zu je ½ Anteil oder die Mutter allein oder bereits ½ Anteil der Mutter und ½ Anteil allen 4 Kindern?
Wenn die Mutter Alleineigentümerin ist, könnte sie das Haus auch theoretisch ohne Zustimmung der 3 anderen Kinder an Sie verkaufen. Das macht aber, wegen des Pflichtteilsanspruchs der Geschwister,wenig Sinn.
In den beiden anderen Fällen ist auf jeden Fall eine Vertragsbeteiligung der Geschwister erforderlich! Im Notarvertrag werden Verkehrswert, Restschuld und Kaufpreis festgehalten sowie die Verzichtserklärung der Geschwister. Dies ist praktisch auch nicht all zu kompliziert, auch wenn sie in ganz Deutschland verteilt wohnen. In der Praxis bewährt hat sich folgende Vorgehensweise: Vertragsentwurf vor Ort vom dortigen Notar fertigen lassen, diesen den Geschwistern zur Kenntnisnahme übersenden, bei Verständnisfragen bzw. Änderungswünschen ist Ihr Notariat gerne bereit telefonische Erklärungen und Informationen zu geben (zumindest sollte das bei einem guten Notariat so sein). Wenn keine Fragen, Einwende oder Bedenken mehr bestehen, vereinbaren Sie mit Ihrer Mutter und Ihrer Frau einen Notartermin bei Ihrem Notar. Abschriften des unterzeichneten Vertrages werden zusammen mit der jeweiligen Genehmigungserklärung an Ihre Geschwister geschickt. Diese gehen in ihrer Wohnortnähe zu einem Notar, lassen die Unterschrift auf der Genehmigungserklärung beglaubigen und dieser Notar schickt die Genehmigung an Ihren Notar zurück. Wenn dann alle Geschwister die Genehmigungen unterzeichnet haben, ist der Vertrag wirksam.
zu ergänzen wäre noch, dass die Idee mit der Miete äußerst sinnvoll ist! Hier nämlich besser kein Wohnungs- oder Nießbrauchrecht eintragen lassen, da dieses bei einer späteren Pflegebedürftigkeit der Mutter angerechnet werden würde!!!
ich kann Dir/Euch nur dringend raten, einen Anwalt für Erbrecht einzuschalten oder aber die ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft)zu befragen. Ich selbst habe keine Ahnung von dem Thema, weiß aber von Freunden, die in einer weit weniger komplizierten Situation waren, dass es später, wenn Deine Mutter in ein Pflegeheim kommt, zu großen Problemen kommen kann. Mit dem Mieten ist es auch so eine Sache, denn Mieteinnahmen unterliegen der Steuer.
Da Sie das Haus durch einen ordentlichen Kaufvertrag mit nachweislichen Zahlung des Kaufpreises erwerben, sehe ich eigentlich keine Probleme, da Ihre Mutter im vollen Besitz Ihrer geistigen Kräfte ist (wie ich es verstanden habe). Ich würde aber folgendes zusätzlich tun:
Den Notar darum bitten einen entsprechenden Passus über a) den Vollbesitz der geistigen Kräfte Ihrer Mutter aufnehmen und b) dass sich Ihre Mutter im klaren darüber ist, dass die Immobilie auf einem freien Markt einen höheren Kaufpreis erzielen würde.
(Somit könnte später niemand das bewuste handeln Ihrer Mutter anzweifeln!)
Eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen, die von allen Geschwistern unterschrieben werden soll, um sich gegen eine evtl. spätere Forderung eines evtl. Pflichtanteils bzgl. der Hälfte des Hauses, das die Mutter von Ihrem Mann (Ihrem Vater) geerbt hat, zu schützen.
„Hiermit habe ich Kenntnis vom Verkauf des Hauses meiner Mutter an meinen Bruder zum Kaufpreis von … Hiermit verzichte ich auf einen möglichen Erbanteil am Haus …“
Am besten ist es, Sie sprechen die Vorgehensweise mit Ihrem Notar ab, da dieser sicherlich am meisten Ahnung über die rechtlichen Möglichkeiten hat.
Sie kaufen das Haus für 100.000,- damit dürfte der Fall erledigt sein; die Geschwister können ja handschriftlich erklären, dass sie mit dem Kauf über 100000 einverstanden sind.
wenn die Schulden auf dem Haus 100000 sind und das Haus auch nicht mehr wert ist, gibt es ja eh kein Vermögen hieraus, also auch nichts zu erben für keinen, wenn ihre Mutter jetzt oder in den nächsten 10 Jahren sterben würde…
Ihre Mutter kann verkaufen an wen sie will auch wenn das Haus wesentlich mehr wert wäre.
Möglicher Weg:
Du übernimmst bei der Bank die Finanzierung. Gleichzeitig geht ihr alle zum Notar deine Mutter überschreibt dir das Haus in einem Erbfolgevertrag in dem auch deine Schwestern auf Ihren Pflichtteil verzichten.
Möglicher Weg:
Du übernimmst bei der Bank die Finanzierung. Gleichzeitig geht ihr alle zum Notar deine Mutter überschreibt dir das Haus in einem Erbfolgevertrag in dem auch deine Schwestern auf Ihren Pflichtteil verzichten.
Die Amtshilfe leitet der Notar in die Wege. dass deine Schwestern dort an ihrem jeweiligen Wohnort zum Nachlassgericht gehen können.
Geh erst mal zum Notar und sprech mit dem, das kostet noch nichts.