Notar erforderlich für Grundbuchänderung?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

folgendes Problem: Ich habe vor zwei Jahren bei meinem Arbeitgeber ein Darlehen aufgenommen (Hausbau), das jetzt durch ein Bankdarlehen abgelöst wird. Nun schreibt die Bank meinem Arbeitgeber folgendes: „Wir haben den Betrag überwiesen. Über diesen Betrag darf nur verfügt werden, sofern Sie Ihre nachstehend genannten Sicherheiten an uns übertragen: Buchgrundschuld über EUR X eingetragen im Wohnungsgrundbuch BlaBlaBla (grundbuchliche Abtretung in voller Höhe an uns). Bei Grundpfandrechten bitten wir Sie, uns die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde (ggf. auch den Brief) zu übersenden.“

Was muss jetzt passieren? Muss mein Chef zum Notar und/oder ich und meine Frau? Ich frage deshalb, weil der Notar, der vor zwei Jahren alles geregelt hat, ziemlich weit entfernt von meinem Arbeitgeber sitzt. Deshalb überlege ich, einen anderen Notar zu suchen. Oder
brauche ich gar keinen Notar für die ganze Geschichte?

Tobias

Hallo Tobias,

es ist nicht zwingend ein Notar notwendig.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1154.html

zeigt dir was notwendig ist.

Gruß Ivo

Hallo,

es ist nicht zwingend ein Notar notwendig.

leider ist er es doch!
(Auch bei dem angegeben URL :http://dejure.org/gesetze/BGB/1154.html
heisst es, dass eine „öffentliche Beglaubigung“ erforderlich ist - und damit ist der Notar gemeint.)

Grundsätzlich kann die Abtretung zwar auch privatschriftlich erfolgen, ich glaube allerdings nicht, dass sich die Bank in diesem Fall darauf einlässt. Also muss der Arbeitgeber bzw. vertretungsberechtigte Personen zum Notar, um dort seine/ihre Unterschriften beglaubigen zu lassen. Dies muss nicht der Notar, bei dem die Grundschuld seinerzeit bewilligt wurde, sondern kann ein x-beliebiger sein.

Freundliche Grüße

wolle