Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
folgendes Problem: Ich habe vor zwei Jahren bei meinem Arbeitgeber ein Darlehen aufgenommen (Hausbau), das jetzt durch ein Bankdarlehen abgelöst wird. Nun schreibt die Bank meinem Arbeitgeber folgendes: „Wir haben den Betrag überwiesen. Über diesen Betrag darf nur verfügt werden, sofern Sie Ihre nachstehend genannten Sicherheiten an uns übertragen: Buchgrundschuld über EUR X eingetragen im Wohnungsgrundbuch BlaBlaBla (grundbuchliche Abtretung in voller Höhe an uns). Bei Grundpfandrechten bitten wir Sie, uns die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde (ggf. auch den Brief) zu übersenden.“
Was muss jetzt passieren? Muss mein Chef zum Notar und/oder ich und meine Frau? Ich frage deshalb, weil der Notar, der vor zwei Jahren alles geregelt hat, ziemlich weit entfernt von meinem Arbeitgeber sitzt. Deshalb überlege ich, einen anderen Notar zu suchen. Oder
brauche ich gar keinen Notar für die ganze Geschichte?
Tobias