Herzlichen Glückwünsch zur anstehenden Transaktion!
Sind denn die Preise bei allen Notaren gleich?
Fragt sich, für was denn?
Für die Beurkundung eines (simplen) Immobilienkaufs oder -verkaufs? -> Ja.
Gibt es etwas zu beachten, oder gebe ich nur meine Daten
weiter
und alles andere läuft automatisch?
Käufer und Verkäufer sagen dem Notar, was sie als Vertragsinhalt wünschen, und der Notar prüft anschließend, ob dies mit der Gesetzeslage vereinbar ist und - falls ja - beurkundet diesen Vertrag anschließend. Er berät Käufer und Verkäufer unparteiisch bei ihren Fragen zum Vertrag.
In die Verträge lässt sich sehr viel hineinformulieren und herausstreichen. Oftmals gibt eine der Parteien einen Vertragsentwurf vor. Alternativ kann auch der Notar einen Vertragstext vorschlagen.
Aber was da drin steht, liegt allein an den Parteien (solange es gesetzlich zulässig ist). Zum Beispiel, wann Gefahrenübergang sein soll, wann Übergabe, wann Kaufpreiszahlung, wie viel, ggf. in welchen Teilbeträgen, wohin, was sonst noch so übergeben werden muss (zB Gebrauchsanleitugen für die vielleicht mitverkaufte Küche, technische Unterlagen zur Heizung, Fotos vom Bau, …) usw. usw.
Ich hab mir in einen Kaufvertrag (wir haben zu dritt gekauft) ein in das Grundbuch einzutragendes Vorkaufsrecht für die Anteile der beiden anderen sowie ein jederzeitiges Kaufrecht von einem der beiden und ein bedingtes Kaufrecht von dem anderen zu einem im voraus festgelegten Preis eintragen lassen. Da sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt!
Muss sich auf bestimmte Dinge achten?
Ja, es sollte möglichst alles drinstehen, was man haben will. Man sollte alles verstehen und sich ggf. so lange erklären lassen, bis man es wirklich verstanden hat, und sonst nicht unterschreiben. Und es sollte nichts drinstehen, was man nicht haben will.
Außerdem sollte möglichst wenig offen bleiben - alles, was ungeregelt ist, bietet Raum für Rechtsstreitigkeiten und Ärger!
Sollte ich bestimmte Forderungen haben?
Ja - siehe oben.
Sollte ich ein Notaranderkonto machen?
Das kommt auf vieles an, lasse Dich bitte auch zu diesem Aspekt - genau wie zu den ganzen anderen Aspekten von s.o. - ausführlich genug vom Notar beraten. Das ist sein Job, und dafür bekommt er auch sein Entgelt, und das ist nicht abhängig davon, wie viel er Dir erklärt und wie viel Du fragst.
Danke für Hilfe
Viel Erfolg! Und ein kleiner Tipp: wenn Du beim nächsten Mal angibst, weshalb genau Du zu einem Notar willst (Verkauf eines Werkes? Kauf eines Gartenhauses? Nießbrauchseintragung an einem Mehrfamilienhaus?), lässt es sich sehr viel besser beantworten! 