Notar für die Erstellung der AGB´s?

Hallo,
z.Zt. plane ich für das nächste Jahr die Unternehmensgründung eines Dienstleistungsgewerbes. Klar, das ich allgemeine Geschäftsbedingungen brauche. Wie seht Ihr das? Reicht es wohl, die AGB´s (und Vertragsvorlagen?) eines vergleichbaren Betriebs zu übernehmen oder sollte man sich diese individuell von einem Notar erstellen lassen? Und, wie Ihr Euch sicher vorstellen könnt, versucht man als Gründer die Kosten möglichst niedrig zu halten. Welchen Kostenfaktor kann oder muß man also dafür kalkulieren?

Für Auskunft danke ich schon mal im Voraus.
Ratzfatz

Wieso denn bitte Notar? Wie wäre es denn mit einem Rechtsanwalt???

Levay

Wieso denn bitte Notar? Wie wäre es denn mit einem
Rechtsanwalt???

Levay

Oder Rechtsanwalt! :smile:

Hier wurde mir ja super weiter geholfen…klasse und allen ein frohes Fest!

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Servus,

die Übernahme eines ähnlichen Betriebes verstösst u.U. gegen das Urheberrecht. Du kannst versuchen, Standard AGB´s von einem Verband Deiner Branche zu bekommen, die Du dann mit dem Rechtsanwalt zusammen nach Deinen Bedürfnissen abänderst. Das dürfte auch das Günstigste sein.

Alternativ beschaffst Du Dir AGB´s eines ähnlichen Betriebes und marschierst mit diesen zum RA mit der Bitte, diese so abzuändern, dass Sie a) Deinen Bedürfnissen entsprechen und b) nicht mehr wiederzuerkennen sind. Abmahnvereine sind da recht schnell bei der Sache.

Bye
Rolf

Hi Rolf,

die Übernahme eines ähnlichen Betriebes verstösst u.U. gegen
das Urheberrecht.

AGB zählen für mich zu den Schriftsätzen, die IMHO keine besondere Schöpfungshöhe haben und daher urheberrechtlich völlig irrelevant sind.

Aus:
http://www.techwriter.de/thema/urheberr.htm
Ein geistiges Werk hat die nötige Schöpfungshöhe nicht, wenn es eine mehr oder weniger zwingende Folge von anderweitigen Vorgaben ist. Juristenwitz: Wann unterliegt ein juristischer Schriftsatz dem Urheberrecht? Wenn er so haarsträubend ist, daß er eine eigenständige Schöpfung des Autors ist. Ein ernstzunehmender juristischer Schriftsatz hat sich an die herrschende Meinung zu halten und ist folglich keine eigenständige Schöpfung des Autors.

Daß die AGB den eigenen Bedürfnissen angepaßt werden sollten, steht auf einem anderen Blatt.

mfg Ulrich

Bist Du bei der IHK mit deinem Gewerbe oder bei der HWK ?
oder über Ar.f.Arb. ? Frag dort … bzw. laß Dir Muster geben.

Oder formulier evtl. die der Konkurrenz um, der Plagiatsvorwurf ist mit einer Muster-AGB komplett weg. Aber auch ich schätze es niedrig ein.

Gruß
Steffi

Hi Ulrich,

ich kenne zwei Reiseveranstalter die abgemahnt wurden, weil sie AGB´s von der Konkurenz geklaut hatten. Ausserdem liegen mir Muster-AGB´s vor, die aber nur gegen Bezahlung an den Rechtsanwalt verwendet werden dürfen. Daher wäre ich etwas vorsichtig…

Viele Grüße
Rolf

Hi Rolf,

ich kenne zwei Reiseveranstalter die abgemahnt wurden, weil
sie AGB´s von der Konkurenz geklaut hatten.

Das scheint in Einzelfällen doch möglich zu sein:
http://tinyurl.com/yzhj58
http://tinyurl.com/yndywu

Wäre das eine sichere Sache für Abmahner, so würde das flächendeckend von den übliche Verdächtigen praktiziert. Eher ist es wahrscheinlich, daß du wegen falscher Klauseln in deinen AGB abgemahnt wirst.

Ausserdem liegen mir Muster-AGB´s vor, die aber nur gegen Bezahlung
an den Rechtsanwalt verwendet werden dürfen. Daher wäre ich etwas
vorsichtig…

Solche Muster sind nicht unüblich, was aber IMHO eine andere Baustelle ist.
Wie auch immer, der Tenor scheint mir zu sein: Es ist ziemlich unsinnig, einfach fremde AGB zu übernehmen. Wenn, dann ändert man einige Worte, ein wenig die Satzstellung und fertig.

mfg Ulrich

Vielen Dank,
das war ja schon mal alles recht informativ. Wie hoch ist das Honorar für eine solche Arbeit des RA denn wohl anzusetzen? Kann ich da mit einigen Hundert Euro kalkulieren oder sind es am Ende vielleicht tausende?