Notar gebühe! wer muß zahlen?

Hallo Leute
Einen Fachkundigen Rat suche ich.
Vor einigen Wochen haben meine Frau und ich eine sehr schöne Eigentumswohnung die für uns geeignet erschien gefunden. Wir waren uns mit dem Eigentümer über Kaufpreis und Termin einig. Die Eigentümer sind danach drei Wochen in den Urlaub geflogen und wir wollten uns um die Finanzierung kümmern. Zuvor stand noch eine Verhandlung mit einem Makler an. Wir waren nicht bereit 6,96% zu zahlen. Die Eigentümer waren informiert. Eine Woche lang hielt uns der Makler hin aber willigte dann ein. Wir haben dann die Finanzierung beantragt. mit der Auskunft das die Bearbeitung ca. zwei Wochen dauert. Ein Notar wurde mit dem Kaufvertragsentwurf beauftragt. Die Eigentümer wurden informiert. Auch über den Stand der Finanzierung was dann doch drei Wochen dauerte. Zwei Tage bevor wir die zusage der Bank hatten habe die Eigentümer sich für einen anderen Käufer entschieden. Die Begründung war „die Zeit drängt“. Nun muss der Vertragsentwurf des Notars bezahlt werden ca. 250 Euro.
Wer muss nun Zahlen?
Der denn Notar beauftragt hat? Also Wir!
Der denn Vertragsabschluß verhindert hat? Die Eigentümer!

Mit freundlichen Gruß

Hi,

es ist durchaus möglich, dass man die Kosten vom Eigentümer (und ggf. auch weitere Kosten, die durch das Nichtzustandekommen des Vertrages entstanden) zurückfordern könnte. Das hängt aber an den konkreten Absprachen und Vereinbarungen ab, und auch ob Du diese Absprachen/Willenserklärungen beweisen kannst.
Es könnte durchaus sein, dass bereits eine Art Vorvertrag zustande gekommem ist, den der Eigentümer ohne wichtigen Grund gebrochen hat und damit den Schaden verursachte.

Mal sehen was die Juristen zu dieser Idee sagen…
A.

Hallo,
Ihr seid nicht zur Sache gekommen und habt die Quittung dafür bekommen. Um es mal böse formuliert zu sagen. Wenn Ihr keine Deckungszusage von der Bank bekommen hättet, hättet Ihr auch nicht gekauft. Insofern war also noch alles offen.

Ich habe selbst mal eine Wohnung verkauft. Und mir ist das gleiche passiert, nur eben auf der anderen - angenehmeren - Seite. Ich habe verkauft. Wer zuerst zum Notar geht, macht das Geschäft.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube gehört zu haben, dass es so was wie Vorverträge nicht gibt, da ein Hauskauf zwingend notariell abgewickelt werden muss.

In der Regel beauftragt der Verkäufer, bzw. dessen Makler den Notar. Meist hat der so gute Verbindungen, dass er bei einem schief gegangenen Geschäft nichts bezahlen muss. Schließlich bringt er ja die Kunden. Lass das also das nächste Mal den Makler machen.

Ich würde es unter Lehrgeld verbuchen. Fürs nächbste Mal weißt Du ja, wie kreditwürdig Du bist.

Gruß

Peter

Hallo Christopher,

nur eine Anmerkung von mir zu den Maklergebühren:

Makler verlangen i.d.R. von Käufer und Verkäufer eine Vermittlungsgebühr.

Diese liegt bei 3% + 16% MwSt. = 3,48%
Multipliziert man diesen Betrag mit 2, ergibt dies die von Dir verlangte Provision!

Hier wollten die Eigentümer offensichtlich ihre Provision auf den Käufer abwälzen!

Wer weiß, wozu es gut ist, dass der Kaufvertrag nicht zu stande gekommen ist…

Gruß
Roman

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Roman,

ich glaube nicht, daß jemand was abwälzen wollte.

Die übliche Höhe bzw. Aufteilung der Provision ist von Region zu Region unterschiedlich.

In Niederbayern z.B. ist es üblich, daß als Maklerprovision jeweils 3% zzgl. 16% MwSt. = 3,48 % (vom Käufer und vom Verkäufer) vereinbart werden.
Im Münchner Raum ist es durchaus üblich, daß nur der Käufer 3,48 % bezahlt, der Verkäufer nichts. Und in Brandenburg ist es an der Tagesordnung, daß der Käufer die Gesamtprovision bezahlt, nämlich 6,96 %.

Angebot und Nachfrage regeln die Sätze bzw. die Aufteilung.

Viele Grüße
Armin

Hallo Christopher,

nur eine Anmerkung von mir zu den Maklergebühren:

Makler verlangen i.d.R. von Käufer und Verkäufer eine
Vermittlungsgebühr.

Diese liegt bei 3% + 16% MwSt. = 3,48%
Multipliziert man diesen Betrag mit 2, ergibt dies die von Dir
verlangte Provision!

Hier wollten die Eigentümer offensichtlich ihre Provision auf
den Käufer abwälzen!

Wer weiß, wozu es gut ist, dass der Kaufvertrag nicht zu
stande gekommen ist…

Gruß
Roman