Das wäre reichlich blauäugig von Seiten der Frau, denn dann hat der Mann das alleinige Eigentum. Wenn die Frau (mit) Darlehensnehmerin ist, dann gehören ihr (z.B. hälftig, mit Haftung wahrscheinlich für alles) die Schulden, dem Mann das Haus. Blöd. Auch langfristig bereitet das Probleme, im Falle der Scheidung gehört das Haus nur dem Mann, auch bei Erbfällen (Mann stirbt) erben nur die Erben des Mannes, bei einem eventuellen Zugewinnausgleich gibt es auch Probleme, da das Haus bereits in in die Ehe eingebracht wurde.
Die Heirat ist völlig unwichtig. Wichtig wäre, beide Partner einzutragen, gemäß Ihrer Anteile, also beispielsweise jeweils zur Hälfte. Zweckmäßig ist entweder ein jeweils hälftiger Erwerb oder ein Erwerb entsprechend des eingebrachten Eigenkapitals, wobei ein nichthälftiger Erwerb wiederum andere Probleme bereiten kann. Eine Heirat ist dazu nicht notwendig, auch unverheiratete Personen können gemeinsam Eigentum erwerben.
Erwerb durch beide Partner und entsprechender Grundbucheintrag ist natürlich wesentlich günstiger als eine nachträgliche Änderung. Eine Übertragung nach der Hochzeit würde nur Kosten verursachen, Höhe je nach Wert des Hauses, aber vierstellige Kosten wird das schon verursachen.
Zu beachten wäre dabei, dass bei hohem Eigenkapital eines Partners eventuell Schenkungssteuer anfällt, denn bei Schenkung an eine Verlobte oder einen Verlobten gibt es nur geringe Freibeträge. Steuerliche Beratung könnte das Risiko minimieren.