Notar Grundbuch eintrag eine person oder als ehepartner

Hallo

wir, noch unverheitates paar, haben
nun eine wunsch immobilie gefunden und
sind mit den unterlagen soweit, das bald der
notartermin fest gemacht wird.

die frage die wir uns stellen ist nun folgende:

sollten wir vordem grundbuch eintrag schon
standesamtlich geheiratet haben, oder reicht es
wenn erstmal der mann im grundbuch eingetragen wird, und die frau nach der hochzeit
und annahme des nachnamens des mannes nachgetragen wird ?

was ist kostentechnisch günstiger ?
oder spielt das eigentlich keine rolle ?

Vielen Dank

Gruß

Das wäre reichlich blauäugig von Seiten der Frau, denn dann hat der Mann das alleinige Eigentum. Wenn die Frau (mit) Darlehensnehmerin ist, dann gehören ihr (z.B. hälftig, mit Haftung wahrscheinlich für alles) die Schulden, dem Mann das Haus. Blöd. Auch langfristig bereitet das Probleme, im Falle der Scheidung gehört das Haus nur dem Mann, auch bei Erbfällen (Mann stirbt) erben nur die Erben des Mannes, bei einem eventuellen Zugewinnausgleich gibt es auch Probleme, da das Haus bereits in in die Ehe eingebracht wurde.

Die Heirat ist völlig unwichtig. Wichtig wäre, beide Partner einzutragen, gemäß Ihrer Anteile, also beispielsweise jeweils zur Hälfte. Zweckmäßig ist entweder ein jeweils hälftiger Erwerb oder ein Erwerb entsprechend des eingebrachten Eigenkapitals, wobei ein nichthälftiger Erwerb wiederum andere Probleme bereiten kann. Eine Heirat ist dazu nicht notwendig, auch unverheiratete Personen können gemeinsam Eigentum erwerben.

Erwerb durch beide Partner und entsprechender Grundbucheintrag ist natürlich wesentlich günstiger als eine nachträgliche Änderung. Eine Übertragung nach der Hochzeit würde nur Kosten verursachen, Höhe je nach Wert des Hauses, aber vierstellige Kosten wird das schon verursachen.

Zu beachten wäre dabei, dass bei hohem Eigenkapital eines Partners eventuell Schenkungssteuer anfällt, denn bei Schenkung an eine Verlobte oder einen Verlobten gibt es nur geringe Freibeträge. Steuerliche Beratung könnte das Risiko minimieren.

Vielen Dank

soweit verstehe ich alles,
allerdings frage ich mich wie das
hinterher mit dem nachnamen der frau
geregelt wird im grundbuch ?!

oder ist das völlig egal das sich ihr name
ändern wird, da sie ja mit ihrem gebürtigem
nachnamen eingetragen wird ?

Gruß

Servus,

sie verliert durch die Änderung des Namens nicht plötzlich den Teil des Grundstücks, der ihr gehört. Da sie auf Dauer mit der Eheurkunde nachweisen kann, wie sie hieß und wie sie heißt, ist es nicht mal notwendig, hier eine Berichtigung des Grundbuchs zu veranlassen.

Viel wichtiger ist, dass die beiden sich offenbar nicht so recht klar darüber sind, wem was gehört und wem was gehören soll. Das ist hübsch, solange alles gut läuft, und richtig scheiße, wenn die Ehe auseinandergeht (und auch schon, wenn es aus irgendwelchen anderen Anlässen wichtig wird, wem was gehört - z.B. die US-Car-Tuning-GmbH, die ihm alleine gehörte, geht in Insolvenz und der Insolvenzverwalter begründet Durchgriffshaftung: Dann macht es schon einen ziemlichen Unterschied, ob er in das halbe oder in das ganze Haus vollstrecken kann. Aber auch von kleineren Vermögenswerten, die sie oder er eingebracht hat, sollte von vornherein klar sein, wem sie gehören.

Ich habe nie verstanden, warum so viele Ehegatten gemeinsame Bankkonten führen.

Schöne Grüße

MM

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Na, weil sie verheiratet sind und zusammengehören! :smiley:

Gruß
Christa (mit Gemeinschafts- und eigenem Konto)

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Ja, das ist völlig egal. Sie kann das später mal ändern lassen (geringe Gebühr fällt an), aber sie kann das auch auf den Mädchennamen weiter laufen lassen, das verändert die Rechtsposition nicht.

Und von dem eigenen Konto, das neben dem gemeinschaftlichen Konto besteht, sollte der Göttergatte tunlichst nichts erfahren, sonst ist der Nutzen nur begrenzt! :slight_smile:

No ja, bei Nachbars, die bei Voltaire gelernt haben, auch wenn sie davon heute nichts mehr wissen wollen, sieht man das anders - da heißt es „Les bons comptes font les bons amis“ - „Genaue Abrechnungen schaffen/erhalten die Freundschaft“

Schöne Grüße

MM

Ist das von Voltaire? Ich habe diesen Spruch (etwas abgewandelt „Strenge Rechnung - gute Freundschaft“) von meinem ersten kaufmännischen Chef gelernt, der rechtfertigte das Knechten von Lieferanten damit. Ich hielt das immer für eine Kaufmannsweisheit. Der Spruch gehört zu meinem Standardrepertoire, ohne dass ich bislang ahnte, dass es so eine wohlfeile Quelle gibt!

Nein, ziemlich sicher nicht. Ich habe ihn bloß als den vielleicht wichtigsten geistigen Vater der Republik genannt, der schuld daran ist, dass einiges bei Nachbars weniger romantisch betrachtet wird als hierzulande - was allerdings Nachbars in ziemlicher Zahl nicht daran hindert, gleichzeitig bis zum Kinn in einer Art zähflüssiger, extrem katholischer Paste steckend zu leben.

Schöne Grüße

MM

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Nein, der Göttergatte hat auch ein eigenes Konto neben dem Gemeinschaftskonto. :stuck_out_tongue:

Wie ja schon gesagt wurde, ist der Eintrag beider Käufer mit den jeweiligen ideellen Anteilen „Pflicht“, wenn beide auch gemeinsam die Finanzierung schultern, Kinder geplant sind, und eine Weile nur eine® das Geld ranschafft und der/die andere sich um Haus und Kinder kümmert. Hierfür ist auch keine standesamtliche Hochzeit notwendig.

Jetzt kommt aber das ganz große ABER, warum man trotzdem an den Trauschein denken sollte:

  1. Das Thema Schenkungsteuer, das ja schon angesprochen wurde.
  2. Das Thema Scheidung, an das man natürlich in so einer Situation nicht denken möchte, aber das sich bei Trauschein rechtlich ganz klar und relativ einfach lösen lässt, auch wenn man streitig auseinander geht, weil es dafür klare gesetzliche Regelungen gibt.
  3. Das Thema Erbe, an das man natürlich in so einer Situation ebenfalls nicht denken möchte, aber mit Trauschein diverse Vorteile hat. Denn einerseits braucht es dann kein Testament, damit der Ehegatte automatisch Erbe wird (der nicht eheliche Partner bekommt ohne Testament nichts), und andererseits die besseren Freibeträge, die dem Ehegatten eine durchschnittliche eheliche Immobilie, die zu je 50% den Ehegatten gehört, steuerfrei im Falle des Falles zukommen lassen, während der nicht eheliche Partner nur € 20.000 frei hat, und dann auch noch mit einem recht hohen Einstiegsteuersatz und steiler Progression gestraft ist.

Das ist wurscht. Eine Namensänderung ändert den Namen, nimmt aber kein Eigentum oder Rechtr weg. Sonst wäre z. B. auch der Führerschein in der Regel hinfällig.
LG
Amokoma1

Hallo,

muss sich durch Heirat nicht ändern.

Gruß,
Paran