Notar- + Grundbuchkosten + Abwicklung bei Hauskauf

Guten Abend,

ich möchte mit meiner Frau ein Häuschen kaufen, ein passendes haben wir auch bereits gefunden.

Man sagt ja, das der Notar und das Grundbuchamt ca 1,5% des Kaufpreises an Gebühren verschlinkt.

Ein Freund hat mir erzählt, das hier ein paar Euro gespart werden könnten.

Er konnte mir jedoch leider nicht sagen, wieviel das jeweils ausmacht, bzw. was für Folgen das jeweils haben könnte.

Die bestehende Grundschuld vom Verkäufer übernehmen, mit einer sogenannten Verrechnungserklärung von unserer Hausbank.
Hier wußte er nur 100%ig, das dies geht, wenn der Verkäufer bei der gleichen Bank ist.

Geht das auch, wenn der Verkäufer die Grundschuld zu Gunsten eines anderen Institutes eingetragen hat?

Das ist doch bestimmt deutlich günstiger, als wenn man eine neue Grundschuld eintragne läßt, oder?

Wenn man eine neue Grundschuld einträgt, bestehen die meisten Banken auf die Unterwerfungsklausel. Wenn ich das aushandeln könnte, auf diese zu verzichten zu können, wieviel günstiger ist dies?

Bei der Kaufpreiszahlung hat man doch 2 Möglichkeiten, einmal über den Notar und einmal direkt an den Verkäufer das Geld zu zahlen. Macht das preislich einen Unterschied?
Wenn ich direkt an den Verkäufer zahle, kann doch trotzdem nichts schief gehen, oder?

Wir haben am Freitag den 1. Notartermin, um einen Kaufvertragsentwurf zu erstellen…

Ich hoffe, mir kann jemand vorher weiterhelfen.

Danke!!!

Man sagt ja, das der Notar und das Grundbuchamt ca 1,5% des
Kaufpreises an Gebühren verschlinkt.

Korrekt.

Ein Freund hat mir erzählt, das hier ein paar Euro gespart werden könnten.

Lohnt sich der Aufwand für „ein paar Euro“ ?

Geht das auch, wenn der Verkäufer die Grundschuld zu Gunsten
eines anderen Institutes eingetragen hat?

Theoretisch ja, aber das dürfte ein Riesenaufwand werden und die Ersparnis ist marginal.

Das ist doch bestimmt deutlich günstiger, als wenn man eine
neue Grundschuld eintragne läßt, oder?

Nicht deutlich.

Wenn man eine neue Grundschuld einträgt, bestehen die meisten
Banken auf die Unterwerfungsklausel. Wenn ich das aushandeln
könnte, auf diese zu verzichten zu können, wieviel günstiger ist dies?

Vergiß es. Meinst Du die Bank läßt sich an der Sicherheit nur einen Jota abhandeln ?

Bei der Kaufpreiszahlung hat man doch 2 Möglichkeiten, einmal
über den Notar und einmal direkt an den Verkäufer das Geld zu
zahlen. Macht das preislich einen Unterschied?

Ja, das Notaranderkonto kostet Gebühren.

Wenn ich direkt an den Verkäufer zahle, kann doch trotzdem
nichts schief gehen, oder?

Aber Hallo, eine ganze Menge !! Ich würde nur über Notaranderkonto zahlen. Mit den Extragebühren machst Du vieles einfacher und alles sicherer.

Hallo,

Man sagt ja, das der Notar und das Grundbuchamt ca 1,5% des
Kaufpreises an Gebühren verschlinkt.

Rechne lieber mit rund 2%.

Die bestehende Grundschuld vom Verkäufer übernehmen, mit einer
sogenannten Verrechnungserklärung von unserer Hausbank.
Hier wußte er nur 100%ig, das dies geht, wenn der Verkäufer
bei der gleichen Bank ist.

Das kann funktionieren - muss aber nicht.

Geht das auch, wenn der Verkäufer die Grundschuld zu Gunsten
eines anderen Institutes eingetragen hat?

Fast unmöglich. Hier muss alles, aber wirklich alles passen. Z.B. Grundschuldzins, §800 ZPO, Höhe der Grundschulden.

Das ist doch bestimmt deutlich günstiger, als wenn man eine
neue Grundschuld eintragne läßt, oder?

Je nach Höhe der Grundschulden kann das schon einiges ausmachen. Allerdings wirst Du nur schwerlich eine alte Grundschuld vorfinden, die in der Höhe und den Rahmenbedingungen den Anforderungen Deiner Bank entspicht. Wenn die zu niedrig ist, muss eine neue eingetragen werden. Das wiederum verringert die Ersparnis, bei weiter steigendem Aufwand.

Wenn man eine neue Grundschuld einträgt, bestehen die meisten
Banken auf die Unterwerfungsklausel. Wenn ich das aushandeln
könnte, auf diese zu verzichten zu können, wieviel günstiger
ist dies?

Das macht m.W. keinen (nennenswerten) Unterschied aus. Aber warum sollte eine Bank darauf verzichten???

Bei der Kaufpreiszahlung hat man doch 2 Möglichkeiten, einmal
über den Notar und einmal direkt an den Verkäufer das Geld zu
zahlen. Macht das preislich einen Unterschied?
Wenn ich direkt an den Verkäufer zahle, kann doch trotzdem
nichts schief gehen, oder?

Mal ehrlich, was habt Ihr vor? Ein Haus kaufen und dann wegen 1.000 € eure Zukunft aufs Spiel setzen?
Der Notar wird mit dem Anderkonto dafür sorgen, dass der Zahlbetrag erst an den Verkäufer, bzw. an dessen Gläubigerbank zur Verwendung freigegeben wird, wenn die Voraussetzungen der Eigentümerübertragungen gegeben sind. Er überwacht hier z.B. die Freigabe der bestehenden Grundschulden, Lastenfreiheit ect.
Willst Du allen ernstes Geld an jemanden überweisen, der dann nicht seine Darlehen damit zurückzahlt, damit seine Bank das Haus dann versteigern kann?
Hab schon viele Vorgänge gesehen, wo sich der Eigentümerwechsel um Monate verzögert hat, weil der Verkäufer geschlafen (Geschampt) hat.

Lasst das den Notar regeln!

Wir haben am Freitag den 1. Notartermin, um einen
Kaufvertragsentwurf zu erstellen…

Toi, toi toi und viel Freude am neuen Häuschen !

Ich hoffe, mir kann jemand vorher weiterhelfen.

Danke!!!

Gerne geschehen!

dem ist nichts hinzuzufügen, außer

  • Ihr habt doch nicht etwa einen Baufachmann zugezogen, der kostet nämlich …
  • Ihr lasst bloß nicht den Notarvertrag von einem Anwalt prüfen, der etwas davon versteht
    GEIZ IST GEIL, vor allem wenn man an der falschen Stelle geizt

und: es hat sich schon manch einer zu Tode gespart

vnA

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Oder um es vielleicht etwas freundlicher zu formulieren: Wer schon ans Rechnen kommt, weil es vielleicht doch eher 2% als 1,5% Nebenkosten werden, der sollte von einem Immobilienerwerb die Finger lassen. Es passiert leider so oft, dass großes Leid über Familien kommt, weil der übersteigerte Wunsch nach einer eigenen Immobilie die eigenen finanziellen Möglichkeiten ohne Not überreizt. Wenn nicht die Kriegskasse da ist, die ganzen Nebenkosten, Kosten des Einzugs, kleinere und größere Katastrophen in diesem Zusammenhang, … wegstecken zu können, ohne deshalb gleich in finanzielle Not zu geraten, dann sollte man es sein lassen oder zumindest noch so lange sparen, bis man auch mit Immobilienfinanzierung ruhig schlafen kann. Und dann hat man auch die Möglichkeiten sich alle nötigen Experten einzukaufen, die man braucht, um sein Gewissen zu beruhigen. Und ja, einen Kaufvertrag für eine Immobilie ohne den Rat eines parteiischen, eigenen Fachmanns (Anwalts) zu unterschreiben grenzt an gefährliches Glücksspiel.

Gruß vom Wiz

Guten Tag,

Guten Abend,

ich möchte mit meiner Frau ein Häuschen kaufen, ein passendes
haben wir auch bereits gefunden.

Man sagt ja, das der Notar und das Grundbuchamt ca 1,5% des
Kaufpreises an Gebühren verschlinkt.

Hinzu kommt noch, je nach Bundesland die Grunderwerbsteuer.

Ein Freund hat mir erzählt, das hier ein paar Euro gespart
werden könnten.

Er konnte mir jedoch leider nicht sagen, wieviel das jeweils
ausmacht, bzw. was für Folgen das jeweils haben könnte.

Als wr kürzlich unser Haus gekauft haben, haben wir diverses Inventar (Küche, Esstisch, Sekretät,…) mit gekauft. Diese wurden dann vom Gesamtkaufpreis abgezogen und im Vertrag extra ausgewiesen. Somit hat sich der kaufpreis reduziert, welcher letzendlich für die Berechnung der Notarkosten & Grunderwerbsteuer maßgeblich ist.

Die bestehende Grundschuld vom Verkäufer übernehmen, mit einer
sogenannten Verrechnungserklärung von unserer Hausbank.
Hier wußte er nur 100%ig, das dies geht, wenn der Verkäufer
bei der gleichen Bank ist.

Geht das auch, wenn der Verkäufer die Grundschuld zu Gunsten
eines anderen Institutes eingetragen hat?

Bei uns hat dies ohne Probleme und Kosten funktioniert.

Das ist doch bestimmt deutlich günstiger, als wenn man eine
neue Grundschuld eintragne läßt, oder?

Wenn man eine neue Grundschuld einträgt, bestehen die meisten
Banken auf die Unterwerfungsklausel. Wenn ich das aushandeln
könnte, auf diese zu verzichten zu können, wieviel günstiger
ist dies?

Bei der Kaufpreiszahlung hat man doch 2 Möglichkeiten, einmal
über den Notar und einmal direkt an den Verkäufer das Geld zu
zahlen. Macht das preislich einen Unterschied?
Wenn ich direkt an den Verkäufer zahle, kann doch trotzdem
nichts schief gehen, oder?

Die Zahlung erfolgt in der Regel über einen Zahlungsauftrag den Sie bei der Bank einreichen wenn alle Zahlungsvoraussetzungen laut Vertrag erfüllt sind. Erst dann bezahlt die Bank den Kaufpreis.

Wir haben am Freitag den 1. Notartermin, um einen
Kaufvertragsentwurf zu erstellen…

Beim Entwurf darauf achten dass das Thema Erschließungskosten mit enthalten ist. Es kann nämlich sein dass die Stadt oder Gemeinde die Erschließungskosten erst Jahre später auf die Eigentümer umlegt, weil die komplette Erschließung erst später abgeschlossen wurde. Wenn Sie dann neuer besitzer sind, müssen Sie diese zahlen.
Wir hatten da eine Klausel eingebaut in der eventuell anfallende Erschließungskosten die innerhalb der nächsten 10 Jahre anfallen vom Verkäufer zu tragen sind. Sie sollten sich im Vorfeld über dieses thema bei der Stadt informieren ob ale Kosten schon umgelegt wurden oder nicht. Wenn Sie einen Markler haben, sollte dieser sich darum kümmern.

Sie sollten weiter darauf achten ob alle Baulasten ordentlich im Baulastenverzeichnis der Satdt eingetragen sind. Wir haben nun einen Stellplatz weniger, da dies leider nicht der Fall war.

Wenn Sie einen Markler haben, verhandeln Sie mit diesem über seine Provision, hat bei uns geklapt und uns rund 900 € gespart.

Ich hoffe, mir kann jemand vorher weiterhelfen.

Danke!!!