Guten Tag,
Guten Abend,
ich möchte mit meiner Frau ein Häuschen kaufen, ein passendes
haben wir auch bereits gefunden.
Man sagt ja, das der Notar und das Grundbuchamt ca 1,5% des
Kaufpreises an Gebühren verschlinkt.
Hinzu kommt noch, je nach Bundesland die Grunderwerbsteuer.
Ein Freund hat mir erzählt, das hier ein paar Euro gespart
werden könnten.
Er konnte mir jedoch leider nicht sagen, wieviel das jeweils
ausmacht, bzw. was für Folgen das jeweils haben könnte.
Als wr kürzlich unser Haus gekauft haben, haben wir diverses Inventar (Küche, Esstisch, Sekretät,…) mit gekauft. Diese wurden dann vom Gesamtkaufpreis abgezogen und im Vertrag extra ausgewiesen. Somit hat sich der kaufpreis reduziert, welcher letzendlich für die Berechnung der Notarkosten & Grunderwerbsteuer maßgeblich ist.
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Die bestehende Grundschuld vom Verkäufer übernehmen, mit einer
sogenannten Verrechnungserklärung von unserer Hausbank.
Hier wußte er nur 100%ig, das dies geht, wenn der Verkäufer
bei der gleichen Bank ist.
Geht das auch, wenn der Verkäufer die Grundschuld zu Gunsten
eines anderen Institutes eingetragen hat?
Bei uns hat dies ohne Probleme und Kosten funktioniert.
Das ist doch bestimmt deutlich günstiger, als wenn man eine
neue Grundschuld eintragne läßt, oder?
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Wenn man eine neue Grundschuld einträgt, bestehen die meisten
Banken auf die Unterwerfungsklausel. Wenn ich das aushandeln
könnte, auf diese zu verzichten zu können, wieviel günstiger
ist dies?
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Bei der Kaufpreiszahlung hat man doch 2 Möglichkeiten, einmal
über den Notar und einmal direkt an den Verkäufer das Geld zu
zahlen. Macht das preislich einen Unterschied?
Wenn ich direkt an den Verkäufer zahle, kann doch trotzdem
nichts schief gehen, oder?
Die Zahlung erfolgt in der Regel über einen Zahlungsauftrag den Sie bei der Bank einreichen wenn alle Zahlungsvoraussetzungen laut Vertrag erfüllt sind. Erst dann bezahlt die Bank den Kaufpreis.
Wir haben am Freitag den 1. Notartermin, um einen
Kaufvertragsentwurf zu erstellen…
Beim Entwurf darauf achten dass das Thema Erschließungskosten mit enthalten ist. Es kann nämlich sein dass die Stadt oder Gemeinde die Erschließungskosten erst Jahre später auf die Eigentümer umlegt, weil die komplette Erschließung erst später abgeschlossen wurde. Wenn Sie dann neuer besitzer sind, müssen Sie diese zahlen.
Wir hatten da eine Klausel eingebaut in der eventuell anfallende Erschließungskosten die innerhalb der nächsten 10 Jahre anfallen vom Verkäufer zu tragen sind. Sie sollten sich im Vorfeld über dieses thema bei der Stadt informieren ob ale Kosten schon umgelegt wurden oder nicht. Wenn Sie einen Markler haben, sollte dieser sich darum kümmern.
Sie sollten weiter darauf achten ob alle Baulasten ordentlich im Baulastenverzeichnis der Satdt eingetragen sind. Wir haben nun einen Stellplatz weniger, da dies leider nicht der Fall war.
Wenn Sie einen Markler haben, verhandeln Sie mit diesem über seine Provision, hat bei uns geklapt und uns rund 900 € gespart.
Ich hoffe, mir kann jemand vorher weiterhelfen.
Danke!!!