Mitte August wurde eine Eigentumswohnung (Notartermin) gekauft. Ein Teil wird finanziert. Übernahme der Wohnung sollte zum 1.11.17 sein. Auf Nachfragen Mitte Oktober bei der Angestellten des Notars, wann der Brief zur Zahlungsaufforderung eingeht, damit das Geld der Bank angefordert werden kann, stellte sich heraus, dass es im Notariat liegen geblieben ist. Jetzt dauert die Übernahme noch. Kann der Notar für die entgangenen Mieteinnahmen und die zusätzlichen Kosten (Bereitstellungszins) haftbar gemacht werden?
Grundsätzlich kann so etwas zu Lasten der Berufshaftpflichtversicherung des Notars gehen, aber im Einzelfall wäre natürlich zu prüfen, wie lange das liegen geblieben ist und ob das Liegenlassen ursächlich für den entstandenen Schaden ist (14 Tage zur Anforderung der Auszahlung solten doch eigentlich genug sein, oder?).
Auf Nachfragen im Oktober reagierte das Notariat erst. Nach dem Notartermin schrieben sie die Bank des Verkäufers an, damit dieser den Rest des noch verbliebenen Kredits an mich zum Begleichen des Kredits abtreten kann. Im einem Telefonat bestätigte der Verkäufer, dass die Bank erst Ende Oktober auf ihn zugekommen ist. Das hätte alles schon eher erfolgen können… Ich warte noch auf das Schreiben vom Notar. Dort wird meist ein Zahlungsziel von 10 Tagen gesetzt. Das reicht, um die Bezahlung abzuwickeln. Auf welche(n) Paragraphen kann ich mich berufen, wenn ich den Notar haftbar mache?