Notar hat den Grundbucheintrag versemmelt

Ein Notar verfasst einen Kaufvertrag (KV). Die Mieter kaufen die Immobilie zusammen. Im Kaufvertrag wird geregelt, daß der Eigentümer bis zum Eingang des Kaufpreises auf seinem Konto weiterhin Miete erhält. Im KV werden die finanzierenden Banken erfasst. Kurz nach Unterschrift KV gibt es noch eine notarielle Änderung im KV, da einer der Käufer die finanzierende Bank wechseln will.
Im späteren Verlauf des Kaufvorganges lässt der Notar aber versehentlich die ursprüngliche und somit falsche Bank im Grundbuch eintragen. Somit musste dieser Grundbucheintrag rückgängig gemacht werden und erst dann konnte die richtige Bank eingetragen werden. Vom Zeitpunkt der ersten falschen Eintragung bis zum Eintrag der richtigen Bank vergeht über ein Monat.

Der Notar bietet an, die dadurch auf dem Grundbuchamt Kosten zu übernehmen.

Aber was ist mit dem Monat Miete die dadurch länger an den Eigentümer bezahlt werden muss? Muss die der Notar das auch übernehmen da ja durch sein Verschulden der Vorgang über einen Monat länger gedauert hat?

Der Notar hat da nix versemmelt - er hat schlicht auftragsgemäß die Eintragung dessen veranlasst, was beurkundet war.

Der Käufer, der da herumkaspert, sollte froh und dankbar sein, dass er für die nachträgliche Änderung des bereits beurkundeten Vorgangs nicht nochmal neu latzen musste.

Schöne Grüße

MM

Aber erst im 2. Anlauf.

Doch, musste er.

Servus,

nein, nicht „im zweiten Anlauf“. Der Käufer hat den Notar veranlasst, etwas zu beurkunden. Nach Beurkundung und Veranlassung des Nötigen kam er dahergewackelt und sagte, dass er sich lieber doch nicht an das Beurkundete halten möchte, sondern was ganz anderes vorhat. Warum willst Du das jetzt unbedingt dem Notar in die Schuhe schieben?

Hinweis: Wenn man beim Notar eine „Unterschrift KV“ (wie Du das nennst) leistet, nachdem der Notar alles vorgelesen hat, was man danach unterschrieb, ist das eine Beurkundung, und das, was in der Urkunde steht, gilt. Anders, als wenn man irgendwelchen Krempel online bestellt, gibt es da kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht für vierzehn Tage oder sowas.

Schöne Grüße

MM

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Mag sein, daß ich das Vokabular falsch benutze, ich bin kein Jurist.
Jedenfalls hatte der Notar kein Problem damit nachträglich die Änderung/Beurkundung zum Kaufvertrag zu tätigen - er hat das ja auch in Rechnung gestellt.

Der Zeitpunkt als der Notar den ersten falschen Grundbucheintrag veranlasst hat, war ca. 2 Monate nach der Änderung/Beurkundung des Kaufvertrages.

Servus,

wenn die Eintragung nicht vom Eintritt irgendeiner Bedingung abhing, die vorher nicht gegeben war, und der Notar tatsächlich erst zwei Monate nach der Beurkundung die Eintragung beantragt hat (sein Antrag sollte Dir in Kopie vorliegen und diese Kopie hat ein Datum), hat er die späte Eintragung (wie lange nach Beurkundung ist die denn eigentlich erfolgt?) zu vertreten.

Es ist übrigens viel wahrscheinlicher, dass die Eintragung zwei Monate nach Beurkundung stattgefunden hat, und nicht der Antrag auf Eintragung.

Was Du sonst noch schreibst, geht völlig durcheinander: Erst hast Du noch behauptet, die Kehrtwendung des Käufers hätte nach der „Unterschrift KV“ stattgefunden, also nachdem der Kaufvertrag beurkundet worden ist. Jetzt schreibst Du, die Beurkundung und die Änderung des Vertrages hätten auf geheimnisvolle Weise gleichzeitig stattgefunden.

Nej, da komm ich nicht mit. Ich hab die Millionen nicht so locker in der Schublade liegen, dass es mir so völlig gleichgültig wäre, was damit passiert.

Schöne Grüße

MM

Inzwischen hat sich die Sache geklärt:
Der Notar hat sich bereit erklärt die für die Mieter/Käufer entstandenen Kosten durch den zusätzlichen Monat Miete zu erstatten.
Allerdings erst nachdem mit Anwalt vom Rechtsschutz gedroht wurde :wink: