Hallo,
meine Schwester und ich haben vor Jahren unser Elternhaus geerbt.
Ich möchte meine Schwester jetzt auszahlen.
Brauchen wir dazu einen (teuren) Notar, oder geht das auch beim Grundbuchamt mit Vorlage eines Übernahmevertrags, zur Erstellung eines neuen Grundbuchauszugs.