Hallo,
wir wollen eine Bestandsmmobilie kaufen - und zwar jetzt (August). Übergabe wird aber erst Frühjahr nächsten Jahres sein. Die Grundschuld wollen wir daher eigentlich (logischerweise) auch erst nächstes Jahr bestellen.
Daher die Frage:
Wäre es von den Notariats- und Gerichtskostn billiger, wenn wir beides in einem Termin abhandeln. Oder kommt es auf dasselbe raus, wenn wir jetzt erst einmal nur den Kaufvertrag machen und dann nächstes Jahr ochmal separat die Grundschuld?
Und wenn schon jemand Ahnung hat: Wann wird die Grunderwerbssteuer fällig? Jetzt oder bei Übergabe?
es ist durchaus üblich, zuerst „nur“ den Kaufvertrag und später die Grundschuld zu beurkunden. Eine gemeinsame Beurkundung würde ihnen zwar später die Kosten für den Rangrücktritt der Auflassungsvormerkung bei Gericht ersparen, dafür müssten sie aber die nicht gerade unerheblichen und wesentliche höheren Bereitstellungskosten der Bank zahlen. Ich halte die Variante jetzt Beurkundung des Kaufvertrages und später die der Grundschuld für durchaus sinnvoll.
Die Grunderwerbsteuer wird bei ERWERB, somit jetzt, fällig! Nur unter der Voraussetzung, dass die Grunderwerbsteuer von ihnen gezahlt wurde, wird der Notar auch die Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises und somit auch Übergabe der Immobilie geben.
eventuell sind auf dem Grumstück schon Grundschulden eingetragen ( die bestehen bleiben und übernehmen werden müssen)Vor einem Kauf muss dies erst mit dem Notar geklärt werden. Sie können die eingetragene Grundschulden übernehmen oder diese müssen vor dem Kauf gelocht werden-also „Altschulden“ von Verkaufer bezahlt werden- dafür bekommen Sie Loschungsbewilligung-dann können Sie erst neu Grundschuld bestellen auf Lastenfreie Immobilien-diese ist mit Kosten verbunden.
Der Notar wird Sie dan weiter beraten.
In diesem Falle sind getrennte Beurkundungen nicht teurer. Die Steuer wird sogleich nach wirksamem Vertragsabschluss berechnet und bei Zahlungsfristende ( Regel: ein Monat) fällig. Bei getrennter Beurkundung von Angebot und Annahme richtet sich alles nach der letzteren.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.
ob ihr die Grundschuld zusammen mit dem Kaufvertrag oder einzeln bestellt ist gleich, die Kosten sind immer die selben. Ihr könnt also jetzt den Kaufvertrag abschließen und nächstes Jahr die Grundschuld bestellen. Also bei der Grunderwerbssteuer bin ich mir ehrlich gesagt nicht mehr sicher. Einfach mal beim Notar nachfragen oder beim Finanzamt.