Notar kaufvertrag

Liebe/-r Experte/-in,
meine Frau und ich sind dabei ein altes Haus zu kaufen welche von eine Maklerin vermitelt wurde. Ich habe bereits einen Auszug aus dem Grundbuch (kopie) erhalten, aber mir ist nicht klar welche Hypothekendarlehen dort bereits gelöscht wurden. Muß ich im Kaufvertrag darauf achten dass die Beträge erwähnt werden und gelöscht werden oder kann ich mich auf dem Notar verlassen , der hat sich ja neutral zu verhalten und dafür Sorge zu tragen dass das Haus Lastenfrei übergeben wird? Worauf sollte ich bereits beim Vertragsentwurf achten??Die Maklerin hat mir gesagt das Geld für den Kauf müsste ich, wenn der Notar alles erledigt hat dann auf dem Verkäufers Konto überweisen, also Anderkonto als Zwischenkonto ist nicht üblich und kostet zusätzliches Geld. Aber wie kann ich sicher sein dass ich erst im Grundbuch eingetragen werde und erst dann der Verkäufer das Geld erhält?? Für Ihren Tips bin ich Dankber

Grüße
Lima

So wie ich weiss, aus dem Grundbuch muss die alten Schulden von dem Verkäufer gelöscht sein, diese muss bei seiner Bank durchgeführt werden. Damit ist auf den Grundstück keine Latlast ist und Du als neuer Besitzer Deine neue Schulden eingetragen werden kannst, wenn Du welche hast. Diese muss bei Deiner Bank gemacht werden!
Frag doch den Notar! Oder Frag doch die Vermittlerin! Sie beissen nicht! Oder? Bin nur Laie!
Viel Glück

Ist, wie im Regelfall, die lastenfreie Übernahme des Kaufobjektes vertraglich vereinbart, besorgt der Notar für evtl. noch eingetragene Grundpfandrechte die Löschungsbeweilligung zur Einreichung beim Grundbuchamt und weist den Käufer automatisch an, einen Teil des Kaufpreises unmittelbar an die jeweilige Bank und den Restkaufpreis auf das im Notarvertrag vorgesehene Konto des Verkäufers zu überweisen. Der Notar überwacht ebenfalls die Bestätigung über den erfolgten Eingang der Zahlungen. Sie brauchen sich da keine Gedamken zu machen. Würde die Kaufpreissumme nicht ausreichen, die nicht übernommen Belastungen abzulösen, so fordert der Notar den Verkäufer auf, die erforderliche Summe zunächst einmmal auf ein Notrarasderkonto zu überweisen und sorgt dann für die Ablösung.

Der einfachste und sichere Weg ist die Hinterlegung beim Notar auf Notaranderkonto mit dem Auftrag an den Notar, dass er die Lastenfreiheit sicherstellen soll (beides kostet Gebühren; Höhe bei dem Notar erfragen). Ein anderer Weg:
A) Ihr Kreditinstitut, welches den Kaufpreis finanziert, wird beauftragt, den Kredit dann an den Verkäufer und dessen Gläubiger auszuzahlen, wenn der Notar die von dem Kreditinstitut verlangten Erklärungen abgegeben hat (Zusicherung der bedingungsgemäßen Eigentumsumschreibung und Grundbuchsicherung zugunsten des Instituts). Dieses müssen Sie vor Vertragsabschluss mit dem Institut absprechen (ob es diesen Weg akzeptiert und ob es Gebühren dafür verlangt). Das Gleiche gilt für den Notar. Danach können Sie die Gebühren der beiden Lösungen gegenüber stellen. Bei hohen Kaufgeldern und mehreren Geldempfängern kann die Differenz erheblich sein.
Nicht alle Notarbüros kennen den zweiten Weg und das Procedere; gegebenenfalls fragen Sie ein erfahreneres Büro.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(bisher in 2.509 Tagen 1.777-mal Fragen beantwortet)

Die meiner Antwort voraufgehenden zwei Antworten -besonders die zweite- sind für die Praxis völlig ungeeignet!!! Praxisuntauglich deswegen, weil 1. der aufgezeignete Weg der teuerste ist und 2. bei einer Kreditaufnahme für die Kaufpreisfinanzierung der Ablauf so -wie beschreiben- gar nicht die üblichen Bankauflagen berücksichtigt!!! Die Abwicklung ist also erheblich komplizierter, da 3 Beteiligte ein Sicherheitsbedürfnis haben, welches unterschiedlich ist und aufeinander abgestimmt werden muss. Die Nichtbeachtung ( zum Beispiel durch unerfahrene Notarbüros) verursacht in vielen Fällen Zeitverlust, vermeidbare Kosten und Schadenersatzforderungen.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

vielen Dank für Ihre Mail. Wir bezahlen das Haus aus unseren Erspartes da spielt die Bank keine Rolle, allerdings werden wir für die Sanierung einen Kredit KFW aufnehmen. Ich werde erst Bezahlen wenn vom Notar schriftlich habe dass der Eintragung im Grundbuch Nichts im wege steht und ich den Schlüssel in der Hand habe.

Diesen Wunsch wird nur ein gutgläubiger oder unerfahrener Verkäufer akzeptieren (ganz abgesehen von dem -hoffentlich- aufmerksamen Notar !), da aus Sicht des Verk. es immerhin denkbar ist, dass ein Käufer nach erfolgtem Eigentumswechsel und der Schlüsselübergabe nicht zahlen kann oder will… ???
Fairerweise sollten Sie diese Vertragsgestaltung nicht erwarten, denn es gibt ausgeglichene Lösungen.
Gruss H.G.