Wie wird beim Notar das Honorar für ein Testament ohne Grundbesitz und dergleichen berechnet. Nur der normale Hausrat und eben Geld in form von Sparbüchern und Fest angelegtem Geld.
Es sind 2 Erben vorhanden von denen einer enterbt werden soll. (Pflichtteil?)
Es müssen die sogenannten Verkehrswerte (heutiger Marktwert im Falle eines Verkaufes) der real infrage kommenden Sachen geschätzt werden. Hinzu kommen die Geldsummen und andere geldwerte Dinge wie Forderungen und Rechte. Abzuziehen sind evtl. Verbindlichkeiten. Der Notar gibt Ihnen sicher Hinweise. Er fragt in der Regel nur nach der Netto-Gesamtsumme. Falls sich später herausstellen sollte, dass die Berechnung zu niedrig war, kann eine Nachberechnung erfolgen.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann
Vielen Dank für ihre Antwort. Damit ist mir schon geholfen.
Eine Frage habe ich doch noch: Meine Schwiegermutter möchte alles ihrer Tochter vererben und ihren Sohn Enterben damit er nichts bekommt. Ich glaube aber wenn er nichts extrem schlimmes macht bekommt er immer noch den Pflichtteil. Er kümmert sich seit Jahren nicht um seine Mutter. Nur die Tochter und ich helfen ihr wo es geht.
Zu einer „Enterbung“ (Pflichtteilsentzug) gehören schon weitaus schwerere Geschütze, wie Mord und Totschlag, Verschwendung etc.
Da verbleibt nur eine Lösung: Die Schw.mutter müßte sich durch Transaktionen „arm machen“. Aber Vorsicht!! Arm zu sein im Alter oder bei Krankheit ist ein hartes Los. Einfache Versprechungen helfen oft nicht. Ein Notar/Anwalt sollte bei weitreichenden Transaktionen zu Rate gezogen werden. Noch Fragen?
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann