NOTAR Kosten wer Zahlt ?

Hallo ,

wer Zahlt eigentlich die Kosten vom Notar ,
wenn zum Verkauf eines Objektes 5 Personen ( Erbengemeinschaft )
erscheinen müssen und der Käufer,
wenn einer der Altbesitzer nicht kommt ??

mfG
Somba

Grundsätzlich zahlt der Verkäufer die Notarkosten.
Vom Grundsatz kann natürlich individuell abgewichen werden.
Für die Kostenübernahme ist es nicht relevant ob jemand zum Termin erscheint oder nicht.

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Grundsätzlich zahlt der Verkäufer die Notarkosten.
Vom Grundsatz kann natürlich individuell abgewichen werden.
Für die Kostenübernahme ist es nicht relevant ob jemand zum
Termin erscheint oder nicht.

Hallo ,

In meinen Notar Vertrag steht :
-------------------------------------------------------- Start
$7
Kosten, Gebühren, Steuern

Die mit diesem Urkunde und ihrer Durchführung verbundenden Notar- und
Gerichtsgebühren, ferner die Kosten der erforderlichen behördlichen
oder gerichtlichen Genehmigungen sowie die Grunderwerbssteuer trägt
der Käufer .

Die mit der Löschung nicht übernommener Belastungen verbundenen
Kosten und Gebühren tragen die Verkäufer .
------------------------------------------------------- Ende

Laut dieser Aussage muß ich die Kosten wohl tragen ???
auch wenn kein Kauf zustande kommt und wenn ich nicht schuld bin ?
und der Verkäufer kann dieses dann 10 mal machen und
ich muß dann 9000 EUR Kosten für nichts Bezahlen ???

mfG
Somba

Hallo Somba,

Hallo ,

In meinen Notar Vertrag steht :
-------------------------------------------------------- Start
$7
Kosten, Gebühren, Steuern

Die mit diesem Urkunde und ihrer Durchführung verbundenden
Notar- und
Gerichtsgebühren, ferner die Kosten der erforderlichen
behördlichen
oder gerichtlichen Genehmigungen sowie die Grunderwerbssteuer
trägt
der Käufer .

Die mit der Löschung nicht übernommener Belastungen
verbundenen
Kosten und Gebühren tragen die Verkäufer .
------------------------------------------------------- Ende

Laut dieser Aussage muß ich die Kosten wohl tragen ???
auch wenn kein Kauf zustande kommt und wenn ich nicht schuld
bin ?
und der Verkäufer kann dieses dann 10 mal machen und
ich muß dann 9000 EUR Kosten für nichts Bezahlen ???

Wenn du schon den Entwurf des Kaufvertrages hast, warum fragst du nicht den Notar selbst, für welche seiner Leistungen du welche Summe zahlen musst? Wenn er von dir 9000 EUR haben will, dann muss darin auch die Antwort auf deine Frage enthalten sein.

Gruß
Jörg Zabel

Wenn du schon den Entwurf des Kaufvertrages hast, warum fragst
du nicht den Notar selbst, für welche seiner Leistungen du
welche Summe zahlen musst? Wenn er von dir 9000 EUR haben
will, dann muss darin auch die Antwort auf deine Frage
enthalten sein.

Gruß
Jörg Zabel

werte den Notar mal Fragen.

mfG
Somba

Hi,

in Bayern ist üblich: Käufer zahlt Notar - hab 3 x gekauft und immer dieses Procedere gehabt.

Und kenne das auch nicht anders von anderen.

Grüße

Wendy

Grundsätzlich zahlt der Verkäufer die Notarkosten.
Vom Grundsatz kann natürlich individuell abgewichen werden.
Für die Kostenübernahme ist es nicht relevant ob jemand zum
Termin erscheint oder nicht.

Klar. Also sorry, ich kenne jetzt notarielle Verträge für Immobilien in Bayern->Kosten zahlt Käufer, in BaWü (meine Schwiegermutter hat fast 20 Jahre lang im Notatiat gearbeitet) -> Kosten zahlt Käufer, und in Hessen ->Kosten zahlt Käufer. Wo ist da der Grundsatz?