Hallo ihr Wissenden?
Wird ein Notarhonorar erst im Erfolgsfall (= Vertrag kommt zustande) fällig - wie beim Makler?
Oder wird seine Dienstleistung (Vertragsentwurf ausarbeiten) in jedem Falle zu zahlen sein?
Beispiel:
- Mandant eines Anwalts stimmt seinem Scheidungsanwalt zu, dass im Zuge seiner Scheidung ein Vertrag zum Wohneigentum seiner Noch- Gattin sinnvoll wäre (Zugewinn ertc.).
- Gattin unterzeichnet nicht. Also zweiter Versuch, Änderungen.
- Gattin hat wieder keine Lust zur Unterschrift.
- Anwältin teilt dem Mandanten mit, dass der Notar ihm nun ne Rechnung stellen will.
- Mandant sagt, er möge die Rechnung wenigstens halbieren auf Gattin und ihn
- Er weiß aber nicht, ob hier der „Maklereffekt“ (kein Vertrag= keine Kohle) zutrifft.
Wie soll/ wird das nur enden?!?! 
Eure Meinung?
Danke!
Timsy