Notar = Makler oder Dienstleister?

Hallo ihr Wissenden?

Wird ein Notarhonorar erst im Erfolgsfall (= Vertrag kommt zustande) fällig - wie beim Makler?
Oder wird seine Dienstleistung (Vertragsentwurf ausarbeiten) in jedem Falle zu zahlen sein?

Beispiel:

  • Mandant eines Anwalts stimmt seinem Scheidungsanwalt zu, dass im Zuge seiner Scheidung ein Vertrag zum Wohneigentum seiner Noch- Gattin sinnvoll wäre (Zugewinn ertc.).
  • Gattin unterzeichnet nicht. Also zweiter Versuch, Änderungen.
  • Gattin hat wieder keine Lust zur Unterschrift.
  • Anwältin teilt dem Mandanten mit, dass der Notar ihm nun ne Rechnung stellen will.
  • Mandant sagt, er möge die Rechnung wenigstens halbieren auf Gattin und ihn
  • Er weiß aber nicht, ob hier der „Maklereffekt“ (kein Vertrag= keine Kohle) zutrifft.

Wie soll/ wird das nur enden?!?! :smile:

Eure Meinung?

Danke!

Timsy

Antwort dort.