Ein Beispiel: Im Grundbuch stehen 10 nicht valutierte Grundschulden. Der Verkäufer des Objektes teilt dem Notar mit, dass diese gelöscht werden, die Löschungsbewilligungen und Grundschuldbriefe liegen vor. Der Notar schreibt alle Personen an, die im Grundbuch stehen, ohne dass der Verkäufer den Notar darum gebeten hat und schickt gleichzeitig an alle
den nur von der Verkäuferseite unterschriebenen Kaufvertrag zu.
Nun meine Frage. Darf ein Notar überhaupt hinterm Rücken des Verkäufers mit irgendeinen der noch eingetragenen Gläubiger, die aber keine Forderung mehr haben, Kontakt aufnehmen und an diese eine Kopie eines unterschriebenen Kaufvertrages senden?
Im Gesetz steht, dass Löschungen von Grundschulden allein die Aufgabe des Verkäufers ist.
Der Notar hat sich nicht in Sachen einzumischen, über die er nicht Bescheid weiss. Genau gesagt heisst auch Notar übersetzt Schreiber.
Ferner verlangt der Notar, dass alle Grundschulden vor Kaufpreiszahlung gelöscht werden, auch die Grundschuld der einzig bestehenden Forderung einer Bank. Der Kaufpreis wäre eigentlich schon lange fällig gewesen. Die Bank gibt keine Löschungsbewilligung ab, bevor sie nicht den Kaufpreis auf dem Konto hat.
Wer hat davon eine Ahnung?
ohne dass der Verkäufer den Notar darum gebeten hat
Das ist auch nicht notwendig. Der Notar weiß (in der Regel) was er zu tun hat, der Laie nicht.
Nun meine Frage. Darf ein Notar überhaupt hinterm Rücken des
Verkäufers mit irgendeinen der noch eingetragenen Gläubiger,
die aber keine Forderung mehr haben, Kontakt aufnehmen und an
diese eine Kopie eines unterschriebenen Kaufvertrages senden?
Das kann man aus der Ferne nicht entscheiden. Vermutlich wird es einen Grund geben, der entweder im Kaufvertrag oder in den Grundschulden begründet ist.
Im Gesetz steht, dass Löschungen von Grundschulden allein die Aufgabe des Verkäufers ist.
Die Löschung von Grundschulden ist keine Pflicht, sondern eine Option, die in der Regel kaufvertraglich vereinbart wird. Der Verkäufer kann im Grundbuch gar nichts veranlassen, da besteht Notarszwang.
Der Notar hat sich nicht in Sachen einzumischen, über die er nicht Bescheid weiss.
Stimmt.
Genau gesagt heisst auch Notar übersetzt Schreiber.
Gut zu wissen.
Ferner verlangt der Notar, dass alle Grundschulden vor
Kaufpreiszahlung gelöscht werden, auch die Grundschuld der
einzig bestehenden Forderung einer Bank.
Dann steht das so im Kaufvertrag (Lastenfreiheit des Objektes).
Der Kaufpreis wäre eigentlich schon lange fällig gewesen. Die Bank gibt keine Löschungsbewilligung ab, bevor sie nicht den Kaufpreis auf dem Konto hat.
Das ist üblich. Alternative: Zahlung über Notaranderkonto.
Wer hat davon eine Ahnung?
Der beurkundende Notar und die Kreditabteilung der finanzierenden Bank.