Hallo,
vielleicht hat jemand ein paar Tipps für uns, unsere Situation ist mittlerweile sehr verfahren…
Wir waren im Mai 2009 bei einem Notar, um eine kleine Wohung zu kaufen. Bis dahin waren wir auf dem Gebiet noch vollkommene Laien.
Die Hälfte des Kaufpreises sollte über ein Darlehen finanziert werden. Das war eigentlich auch alles gar kein Problem. Bis der Notar den Fehler gemacht hat, die Grundschuld der Bank auf dem 2.ten Rang einzutragen, obwohl wie nachher festgestellt, die Bank klar den 1.ten Rang fordert, um ein Darlehen auszuzahlen. Da die Stadt auf dem 1. Rang eingetragen ist, war hier auch wirklich nachträglich nichts zu machen. Der Bank ist erst 3 Tage vor Fälligkeit der falsche Rang aufgefallen und somit platzte unser Darlehen.
Zur Krönung des Ganzen fordert die Bank von uns nun eine Nichtabnahmeentschädigung, der Notar wollte sich der Sache annehmen. Nicht passiert seit Monaten, jetzt bucht die Bank auch noch „Bereitstellungsgebühren Darlehen“ ab.
Wo können wir hilfe suchen, wie können wir den Anwalt endlich genug motivieren, tätig zu werden (zahlreiche freundliche und deutliche) Telefonate, Mails und Faxe haben nichts genutzt.
Darf die Bank das eigentlich??
Das ist sehr ärgerlich, man wendet sich an Experten und hinterher bleibt der ganze Streß und die Kosten an denjenigen hängen, die gar nichts dafür können.
Wir wären für Eure Meinungen sehr dankbar.
Ratlose Grüße
Hallo Marychaine,
hier bin ich absolut überfragt!
Ich kann Dir nur den RAt geben, Dir einen wirkllich kompetenten Anwalt zu suchen und ihm die Sache in die Hand zu geben.
LG Eva
Hallo,
vielleicht hat jemand ein paar Tipps für uns, unsere Situation
ist mittlerweile sehr verfahren…
Wir waren im Mai 2009 bei einem Notar, um eine kleine Wohung
zu kaufen. Bis dahin waren wir auf dem Gebiet noch vollkommene
Laien.
Die Hälfte des Kaufpreises sollte über ein Darlehen finanziert
werden. Das war eigentlich auch alles gar kein Problem. Bis
der Notar den Fehler gemacht hat, die Grundschuld der Bank auf
dem 2.ten Rang einzutragen, obwohl wie nachher festgestellt,
die Bank klar den 1.ten Rang fordert, um ein Darlehen
auszuzahlen. Da die Stadt auf dem 1. Rang eingetragen ist, war
hier auch wirklich nachträglich nichts zu machen. Der Bank ist
erst 3 Tage vor Fälligkeit der falsche Rang aufgefallen und
somit platzte unser Darlehen.
Zur Krönung des Ganzen fordert die Bank von uns nun eine
Nichtabnahmeentschädigung, der Notar wollte sich der Sache
annehmen. Nicht passiert seit Monaten, jetzt bucht die Bank
hallo, aus rechtlichen Gründen kann ich leider nicht konkret auf Ihren persönlichen Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten:
Zwei Ansatzmöglichkeiten sehe ich aus dem Mitgeteilten: Wenn die Bank den Kaufvertrag vorher gesehen hat, worin das 1.-rangige Recht erkennbar war, dann ist die Bank eine Erklärung schuldig. Wenn Sie dazu einen Anwalt/Notar separat nehmen, hat die Bank eher Respekt!- 2. Der Notar musste wissen (aus der Darl.bewilligung oder der Treuhandbedingung der Bank an den Notar), dass der erste Rang gefordert worden ist u n d der Kauf-vertrag einen anderen 1. Rang fordert. Stimmt dieses? Wenn ja, dann können Sie mit einer Beschwerde an die Notarkammer drohen. Leider schreiben Sie nichts über die Art des Verk.rechts (1.Rang). Vielleicht verhandeln Sie sofort (Zinsen/Kosten!!) mit der Stadt und/oder Bank wegen Rangänderung. Die Berufung auf Unkenntnis nützt Ihnen kaum.
Ich empfehle Ihnen (evtl. auch unter Inanspruchnahme der amtlichen Beratungshilfe), mit einem erfahrenen und dienstälteren Notar (evtl. auch Anwalt) Ihres Vertrauens den ganzen Sachverhalt unter Vorlage aller Unterlagen zu erörtern, da dies durch die Internet-Beantwortung nicht ersetzt werden kann oder soll.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Für konkrete Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte dabei den Sachverhalt genau und umfassend darstellen/wiederholen.
Freundliche Grüße
H. Gintemann
Hallo,
Sehr kompliziert- ein sehr gute Rechtsanwalt muss rein.
Hier fragen: Gute Adresse!
http://www.dr-nenninger.de/index.php?visit=B%FCros&s…
MFG
A.Orth
Hallo,
Sehr kompliziert- ein sehr gute Rechtsanwalt muss rein.
Hier fragen: Gute Adresse!
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MFG
Orth