Notar-Rechnung

Hallo,

mein Notar hat mir eine Rechnung gestellt für die Beurkundung des Vertrags (Hauskauf) und als Geschäftswert die Kaufpreissumme + Maklercoutage angesetzt. Ist das korrekt? Der letzte Notar hat nur den Kaufpreis als Geschäftwert angesetzt…

Danke
Gruß
Christian

Hallo Christian,
Zur Berechnung der Geschäftsgebühr des Notars (beim Hauskauf ca. 1,5%)
ist alleinig der vereinbarte Kaufpreis anzusetzen. Bei Fragen kannst du dich jederzeit an die Landesnotarkammer deines Bundeslandes wenden.
Diese erteilen i.A. bereitwillig Auskunft und prüfen ggf. die Gebührenrechnung des Notars (i.A. kostenfrei).
M.f.G.
Ralph Kaiser
BHK-Beratung

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Hallo Christian,

mit den Maklergebühren verhält es sich so:

Hast Du den Makler beauftragt Dir ein Objekt zu vermitteln, werden
die Maklergebühren dem Kaufpreis nicht zugerechnet. Hat der Verkäufer
den Makler beauftragt, Du aber die Kosten hierfür übernommen, werden
sie dem Kaufpreis zugeschlagen. Bei Beurkundung fragt deshalb der
Notar in der Regel die Parteien, wer den Makler beauftragt hat.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, daß beide den Makler
beauftragt haben, dann wird die Hälfte angerechnet.

Gruß GerdHH

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