Notar/Rechtsanwalt als Alleinerbe !?

Kann sich ein Anwalt/Notar eigentlich einfach als Alleinerbe einer alten Dame in ihr Testament eintragen lassen für alle Gelder/Grundstücke/Häuser etc ohne das man rechtlich gegen so etwas vorgehen kann?? Es gibt keine familiären Erben. Die alte Dame ist stark psychisch beeinflusst und wehrt sich selbst nicht dagegen. DasTestament hat der Anwalt bei sich.

Hallo!

was denn nun, Anwalt oder Notar .

Als Notar darf man nicht ein Testament beurkunden in dem der Notar selbst als Begünstigter eingesetzt wird. (§ 7 Beurkundungsgesetz).

Wenn es keine Erben gibt (gibt es das eigentlich ?), wer macht sich denn da Gedanken,was mit dem Vermögen der Dame geschehen soll ?
Woher weiß man das denn, sie sei beeinflusst ?

MfG
duck313

Man kann doch rechtsanwalt UND Notar sein…
Gedanken machen sich Freunde und Nachbarn die schon seit sehr langer zeit mit besagter Dame befreundet sind und ihr und ihrem Mann schon vor einigen jahren geraten hatten das vermögen doch nach dem Tod z.B. einer Stiftung oder einem guten Zweck zugute kommen zu lassen. Seit dem Tod des Ehemannes besteht allerdings eine starke Beeinflussung durch den Rechtsanwalt.
Stutzig wurden diese Nachbarn nachdem plötzlich am Wochenendhaus die Schlösser ausgetauscht wurden von besagtem Rechtsanwalt, der Oldtimer jetzt nicht mehr in der Garage steht sondern in der Garage des besagten Rechtsanwaltes etc etc… Und nach neusten Gesprächen mit der Dame hat sie den Rechtsanwalt als Alleinerbe eingesetzt. Es geht hier um mehrere Anwesen in Millionenhöhe, Geldbeträge etc etc
Das kann doch nicht rechtens sein??

Hi, ein Notar muss zwangsläufig erstmal Rechtsanwalt sein, bevor er zum Notar berufen wird!
http://de.wikipedia.org/wiki/Notar
Wenn der Rechtsanwalt der alten Dame schon zu dweren Lebzeiten so, wie geschildert agiert, sollte man sich mal mit der zuständigen Anwaltslammer in Verbindung setzen.
Generell ist es allerdings so, dass der Mensch zu seinen Lebzeiten mit seinem Vermögen machen kann was er will!
MfG ramses90

Aber es kann doch nicht sein das ein Mensch, der sozusagen eine betreuende Funktion eines alten Menschen übernimmt diesen so beeinflussen kann, das er sich selbst als Alleinerbe einsetzt. Ich finde das absolut erschreckend. Es gibt so viele alte Menschen die so etwas doch garnicht mehr richtig einschätzen können und so ein Rechtsanwalt/Notar darf sich dann einfach so skupelos verhalten !? Ich kanns kaum glauben…

Hallo!

Das darf man aber nicht so einseitig sehen, das ist nämlich tatsächlich ein Problem, das in der Praxis immer wieder auftaucht, ohne dass man da jetzt wieder mal gleich den Bösewicht identifizieren kann.

Es kommt immer wieder vor, dass alte Menschen aus echter Dankbarkeit ihre Altenpflegerin oder sonstige Betreuer beerben. Natürlich gibts auch sowas wie Erbschleicher, es gibt also alles.

Aus Erfahrung weiß ich aber eines: wenn sich gerade die gesetzlichen familienangehörigen Erben besonders lautstark beschweren und vielleicht auch noch die familiären Verhältnisse schwierig waren, dann ist höchste Vorsicht geboten.

Gruß
Tom

Hallo,

Das darf man aber nicht so einseitig sehen, das ist nämlich tatsächlich ein Problem, das in der Praxis immer wieder auftaucht, ohne dass man da jetzt wieder mal gleich den Bösewicht identifizieren kann.

Hm, also ich würde da ja irgendwie Interessenkonflikte sehen, wenn sich Anwälte/Betreuer selbst als Erbe einsetzen lassen.

Es kommt immer wieder vor, dass alte Menschen aus echter Dankbarkeit ihre Altenpflegerin oder sonstige Betreuer beerben.

Na eher andersrum. Altenpflegern in heimen können zudem nicht so einfach erben. Auch wenn sich ein Betreuer als Alleinerbe einsetzen lässt, dürfte das zumindest angreifbar sein, wenn man denn nachweisen kann, dass der Erblasser schon geistig nicht mehr ganz sauber war und beeinflusst worden ist.

Natürlich gibts auch sowas wie Erbschleicher, es gibt also alles.

Ja, und natürlich kann man annehmen, dass ein Notar/Anwalt, der sowas macht, auch weiß, wie er das am besten macht und auch schon vorher genug beiseite schafft.

Aus Erfahrung weiß ich aber eines: wenn sich gerade die gesetzlichen familienangehörigen Erben besonders lautstark beschweren und vielleicht auch noch die familiären Verhältnisse schwierig waren, dann ist höchste Vorsicht geboten.

In welchem Zusammenhang?

Grüße

Amtsnotare im Südwesten
Servus,

Hi, ein Notar muss zwangsläufig erstmal Rechtsanwalt sein, bevor er zum Notar berufen wird!

noch (bis 2017) nicht überall. Kansch ja einmal schauen, wie man das in Baden-Württemberg handhabt.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Hm, also ich würde da ja irgendwie Interessenkonflikte sehen,
wenn sich Anwälte/Betreuer selbst als Erbe einsetzen lassen.

Als Erbe „einsetzen lassen“ kann man sich nicht (zumindest nicht per Testament bzw. per letztwilliger Verfügung). Das ist eine einseitige Erklärung, von der der Begünstigte etwas wissen darf und kann, aber nicht wissen muss. Ein Interessenskonflikt besteht da nicht.

Dass solche letztwilligen Verfügungen, wenn sie gültig sind, unter Umständen wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sein können, ist wiederum eine andere Frage. Da kommts drauf an, wie diese Verfügung zu stande gekommen ist und wie stark die Beeinflussung war und ob es eine gab.

Es kommt immer wieder vor, dass alte Menschen aus echter Dankbarkeit ihre Altenpflegerin oder sonstige Betreuer beerben.

Na eher andersrum. Altenpflegern in heimen können zudem nicht
so einfach erben. Auch wenn sich ein Betreuer als Alleinerbe
einsetzen lässt, dürfte das zumindest angreifbar sein, wenn
man denn nachweisen kann, dass der Erblasser schon geistig
nicht mehr ganz sauber war und beeinflusst worden ist.

Warum sollen sie das nicht können? Bitte um die Rechtsgrundlage für diese Behauptung. Angreifbar ist es prozessual betrachtet immer und materiellrechtlich natürlich, wenn jemand nicht mehr testierfähig war oder wenn Sittenwidrigkeit vorliegt.

Es gibt aber auch Fälle, in denen Betreuer und Altenpfleger eingesetzt werden, die davon überhaupt nichts wissen. Da stellt sich dann die Frage, ob die das Erbe antreten. Soweit ich das hier im Überblick habe, schlagen diese das Erbe meistens aus um eben nicht von den freundlichen Verwandten, die sich zwar nie um den Alten gekümmert haben, aber das Geld gerne gehabt hätten, beschimpft zu werden (wobei das jetzt nicht repräsentativ ist, das sind die Fälle, die ich halt kenne, die haben alle aus diesem Grund das Erbe nicht angetreten).

Natürlich gibts auch sowas wie Erbschleicher, es gibt also alles.

Ja, und natürlich kann man annehmen, dass ein Notar/Anwalt,
der sowas macht, auch weiß, wie er das am besten macht und
auch schon vorher genug beiseite schafft.

Das ist dummes Gelaber und typische Klischeephrasendresche.

Aus Erfahrung weiß ich aber eines: wenn sich gerade die gesetzlichen familienangehörigen Erben besonders lautstark beschweren und vielleicht auch noch die familiären Verhältnisse schwierig waren, dann ist höchste Vorsicht geboten.

In welchem Zusammenhang?

In diesem Zusammenhang. Wenn sich Verwandte besonders lautstark beschweren, den Betreuer/Sachwalter wegen allem möglichen anzeigen und dann noch vielleicht einen testamentarisch eingesetzten Erben anfeinden, dann sollte man genau hinsehen, wer das ist, der sich da so beschwert. Möglicherweise ist die Beschwerde zu Recht, möglicherweise aber auch nicht. Beim letzten Fall, in dem ich involviert war und furchtbar angefeindet wurde, stellte sich schlussendlich heraus, dass die nette Familie samt Nachbarn, die der alten schwer behinderten Frau ach so freundlich geholfen haben, diese so nebenbei um mehr als eine halbe Million Euro gebracht haben. Jetzt lebt sie von der Mindestpension…und im Unterschied zu manchen Klischeephrasen, die so herumgeistern, ist das eine echte Geschichte aus dem Gerichtsalltag.

Gruß
Tom…der überhaupt noch nie irgendein Erbe angetreten hat