Notar- und Gerichtskosten

Hallo Experten,

eine Frage: Zwei Eheleute kaufen ein Mehrfamilienhaus, dass sie zukünftig zum Teil selbst bewohnen möchten; der Rest soll vermietet werden. In den mittlerweile geschlossenen Kaufvertrag wurde ein Abschnitt integriert, dass die Bildung von Teileigentum beabsichtigt ist (wg. der Steuer).

Der Notar setzt in seiner Kostenrechnung zur Beurkundung des Kaufvertrags den 1,5-fachen Wert des Kaufpreises an und rekurriert auf §21 Abs. KostO. Ist dies korrekt? Der Bürvorsteher sagt, dass die später durchzuführende Teilung aufgrund dessen auch günstiger werde. Inwiefern könnte hier ein Widerspruch vorgenommen werden?

Zweitens befürchten die Eheleute nun, dass auch für Gerichtskosten der 1,5-fache Wert des Kaufpreises angesetzt wird. Kann das geschehen?

Vielen Dank für eine kurze Einschätzung!

Freundliche Grüße

Der Koblenzer

Zweitens befürchten die Eheleute nun, dass auch für
Gerichtskosten der 1,5-fache Wert des Kaufpreises angesetzt
wird. Kann das geschehen?

Nein, das wird sicher nicht erfolgen.

ml.