Notar und Information

Liebe/-r Experte/-in,
ein Notarvertrag wurde nun vom OLG Köln für ungültig erklärt, weil sich offenbar im Zeitraum von 10 Jahren ein Gesetz geändert hat. Diese Änderung steht im Widerspruch zum Notarvertrag. Hätte der Notar nicht die Pflicht gehabt, die Parteien, die den Vertrag abgeschlossen haben über diese Änderung und die eventuelle Ungültigkeit des Vertrages zu informieren?

Grüße aus dem Raum Aachen

Franz Peter Zantis

Die „Ungültigkeit“ kann verschiedene Gründe haben. Wenn feststeht, dass der Notar die Unwirksamkeit/Nichtigkeit hätte erkennen müssen, dann liegt in der Regel ein Amtsverschulden vor. Die dortige Notarkammer kann bei Urteilsvorlage genaue Auskunft geben, und wäre auch für die Notarbeschwerde zuständig.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 2.000-mal Fragen beantwortet)

Aber was ist, wenn sich ein Gesetz nach 5 Jahren ändert und dadurch dann der Vertrag ungültig wird. Bei der Unterzeichnung war der Vertrag gültig, nach 5 Jahren ist er ungültig. Muss der Notar seine Klienten dann informieren? Um vielleicht etwas zu ändern?

Viele Grüße aus der Aachener Region
Franz Peter Zantis

Ein Notar ist nicht verpflichtet, derartige Hinweise zu geben, wenn der Sachauftrag längst abgeschlossen worden war. Er müßte anderenfalls an jedem Tag, an welchem neue Gesetze verkündet werden, alle (!!) seine Urkunden durchsehen, ob eine Relevanz vorliegt. Sie werden einsehen, dass dieses Verlangen nicht zumutbar ist. Die anfallenden Kosten für diese Tätigkeiten müßten auf alle Urkundenbeteiligte umgelegt werden, was diese sicher nicht hinnehmen würden…
H.G.

Sorry, da kann ich dir leider nicht helfen :o(

Hallo Heinz Ginetemann,

gibt es ein Regelwerk bzw. Gesetz etc. wo das festgelegt ist?

Viele Grüße aus der Aachener Region
Franz Peter Zantis

Guten Abend Herr Franz Peter Zantis,
nicht ganz neu sind die Infos aus der Bundesnotarordnung und der Dienstordnung für Notare. Aus diesen VO ergibt sich aber nicht unmittelbar diese Antwort. Kann sie auch nicht, da Ihr Anliegen nicht in das System des Notariatswesens passen würde, welches nun schon seit Jahrhunderten praktiziert wird. Aber viel näher liegt, dass es schier unmöglich ist, diesen „Service“ einer einzigen Amtsperson (und seiner Entlohnung) zuzumuten und zwar auf unbestimmte Zeit und bei einem nicht bestimmbaren Rahmen!
MfG
H.G.