morgen ist mein Notar-Termin zum Kauf unseres Hauses (also Unterschrift und Verlesung des Vertrags).
Gerade habe ich erfahren dass nicht der Notar den Termin wahrnimmt sondern sein Vertreter. Dieser ist jedoch kein Notar sondern „nur“ Rechtsanwalt. Ist das zulässig? Ich dachte bisher dass das nur der Notar persönlich machen darf.
der TEXT ist wichtig,
nicht der Notar, der Vertreter oder ein anderer Bevollmächtigter!!!
Man kann i.d.R. davon ausgehen, dass Beurkundungen in richtiger Form vorgenommen werden.
das ist ein ganz normaler Vorgang. Man kann jederzeit einen Kollegen zum Notarvertreter bestimmen (geht über Fax an die Kammer), wenn der Notar selbst z.B. wg. Urlaub oder Krankheit selbst die Beurkundung nicht vornehmen kann. Dieser Vertreter muss selbst kein Notar sein, sondern es reicht eine Anwaltszulassung (so kenne ich es jedenfalls aus Nds., wo wir das Anwaltsnotariat haben). Alle meine Kollegen, die in größeren Kanzleien mit Notariat arbeiten, haben diese Vertretungen schon mal selbst gemacht. Ich selbst hatte den Spaß noch nicht, weil ich Einzelkämpfer bin.
Gruß vom Wiz
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