Notar und Vorsorgevollmacht

Ein Notar bekommt den Auftrag, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Er läßt sich Namen und Adressen geben und erstellt eine offensichtliche Standardvollmacht, ohne sich über die bestehenden Verhältnisse zu informieren.

Angeforderte zwei nachträgliche Abstimmungen auf die Verhältnisse wurden noch in etwa durchgeführt, ab der nächsten erforderlichen Änderung hüllt sich der/die Notar/in in Schweigen.

In dieser Form ist mir das von früher nicht bekannt. Ist das erlaubt, oder müßte zumindest eine Begründung fällig sein?

Mark

Hallo, wer einem Notar einen Auftrag gibt („bitte Vorsorgevollmacht erstellen“), wird doch wohl mit ihm klären, was genau geregelt werden soll?! Es wird doch wohl ein Beratungsgespräch geben, bei dem man seine Vorstellungen mitteilen kann?! Und wenn einem später noch dies und das einfällt, wird der Notar doch wohl dazu Stellung nehmen - beraten usw. Wenn der Notar das nicht tut, muss man eben nachfragen, am besten schriftlich oder persönlich mit Termin. Man bezahlt ihn ja schließlich für seine Leistung!!!
Wer einen pauschalen Auftrag gibt „machen Sie eine Vorsorgevollmacht für Herrn Vorname Mustermann, Adresse soundso“, bekommt eben nur eine pauschale Antwort, es sei denn, der Notar ist ein tatsächlicher Fachmann und macht eine gründliche Beratung.
Schließlich ist eine Vorsorgevollmacht ja keine Kleinigkeit, die mal eben zwischen Tür und Angel erledigt werden sollte.
MfG, sehr erstaunt über diese Anfrage: bürgerin

Hallo erstmal,

na ja, wenn der Mandant keine höhere Erwartungshaltung hat, und sich damit zufrieden gibt, nur nach Name und Adresse gefragt zu werden, der bekommt hier das, was er verlangt hat.

Wer - was ich für extrem wichtig erachte - mehr Bedarf hat, und mit dem Notar den konkreten Sachverhalt erörtern und sich darauf hin einen maßgeschneiderten Entwurf machen lassen will, sollte das gleich sagen, und sich dann nicht wundern, dass ein Notar dann ggf. Ausflüchte sucht, warum er das nicht machen kann. Denn was ein Notar dafür verlangen darf ist einfach nicht kostendeckend, wenn man sich mit einem Mandanten dafür eine Stunde oder mehr zusammensetzen muss. Daher blüht das Geschäft von Anwaltskollegen, die sich auf das Thema spezialisiert haben, und die Sache nach Aufwand abrechnen können. Das kostet unter dem Strich auch nicht viel mehr, aber dafür bekommt man dann eben auch genau das was man braucht, und nicht das, was ein Notar als Vorlage irgendwann mal mit einem Formularbuch auf CD erworben hat.

Gruß vom Wiz, der das Thema auch immer noch nebenbei macht, und gerade in letzter Zeit damit mal wieder richtig gut zu tun hat (liegt das am schlechten Wetter in diesem Sommer?)