Notar-Verlassenschaft-Erbenmachthaber

Laut Testament Ehefrau und Mutter Alleinerbin des Väterlichen Vermögens, mehrere volljährige Kinder sind als Nacherben im Testament aufgeführt (Berliner Testament). Frage: Ist der Notar bei der Verlassenschaftsabhandlung verpflichtet die Nacherben darüber zu informieren, dass er als Erbenmachthaber tätig ist? Ist jene Vollmacht zu einem späteren Zeitpunkt einsehbar?

Hallo,

Frage: Ist der
Notar bei der Verlassenschaftsabhandlung verpflichtet die
Nacherben darüber zu informieren, dass er als Erbenmachthaber
tätig ist? Ist jene Vollmacht zu einem späteren Zeitpunkt
einsehbar?

man meint hier als Machthaber wohl eher Testamentsvollstrecker oder?

Gruß

BHShuber

Hallo,

man bewegt sich hier offensichtlich im Land wo Grüner Veltliner und Blaufränkischer fließt. Wie man diesbezüglich auf den Trichter kommen kann, in einem deutschen Forum „.DE“ eine Rechtsfrage zu stellen, und nicht mal den Hauch eines konkreten Hinweises auf ein abweichendes Recht zu geben, erschließt sich mir regelmäßig nicht.

Würde man den gleich in der Überschrift geben, würden sich die hier anwesenden Kollegen aus der Schnitzel- und Mehlspeisenfraktion auch gleich angesprochen fühlen, und passende Antworten geben können. So wird das hier - wieder mal - ein Thread mit einem Durcheinander von ggf. vollkommen unpassenden Bezügen auf deutsches Recht und wenigen brauchbaren Informationen mit Bezug auf die Gegend um Wien und Co.

Gruß vom Wiz

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