Mitte Dezember 2009 hatten wir ein Reihenhaus ( älter als 10 Jahre) gekauft. Das heißt, wir hatten mit dem Hauseigentümer eine Einigung über den Kaufpreis erzielt sowie einmal einen Notar besucht und mit den Vetrtrag beauftragt. Ferne hatte mein Mann sogar vorgeschlagen, dass wir ab Janunar 2010 schon die Nebenkosten für das Haus übernehmen. Wir hatten das Haus auch genau fotografiert und gemessen. Dann kam die Weihnachtszeit, wir hatten verschiede Baimärkte, Möbelhaus und Küchestudio und Co. besucht und Katalog gesammlt und einige Handwerker angefragt. Inzwischen wissen unsere ganz Bakanntschaft, dass wir ein Haus gekauft haben.
Jetzt im neuen Jahr, nachdem wir bereits die nebenkosten übernommen haben unnd der Notar auch einen Vertragentwurf gemacht hatte, schrieb der Hauseigentümer eine Email und teilt uns mit, dass es einen zweiten Käufer mit einen Kaufangebot von 6.000 Euro mehr als unseren Kaufpreis gäbe und wir sollten einen neuen Angebot machen.
Jetzt sieht die Aussicht schlecht für uns aus. 1. Wir wollen keinen neuen Angebot machen. weil das Haus älter als 10 jahre ist müßten wir auch einiges reparieren und erneurern oder nachbauen lassen. 2. Der Hauseigentürmer reagiert nicht auf unsere email und Anruf.
Meine Fragen: können wir ihn auf Schadensersatz verklagen und wie? Welchen Schadensersatz könnten wir ihn verklagen?Wie lang würde sie dauern?
hmm, tut mir leid, da kann ich NICHT mit sicherheit
antworten da das auch nicht mein fachgebiet ist(wie im
profil, bin nur interessierter)
aber falls ihr vom notar aufgesetzter vertrag bereits
unterschrieben ist, kann der verkäufer ein neues
angebot ihrerseit nicht erwarten.
trotzdem dank für ihre schnelle antwort. das ist auch nicht mein fachgebiet:frowning:.
der notar wollte der vertrag erst entwerfen und dann kam die weihnachtszeit und das neue jahr, krankenkeit und urlaub von der beteiligten. das termin fürs vertragsunterschreiben war im januar dieses jahres vorgesehen. dann passiert sowas unglaubliches.
Problem 1, kaum Aussicht auf Erfolg, wenn Ihr auf dem Kauf bestehen wollt. Ohne notariellen Vertrag kein Hauskauf.
Schadensersatz: Der Käufer machte wohl durch konkludentes handeln zunächst seine Absicht kund, Euch das Haus zu verkaufen, wenn er es letztlich auch nicht tat, daraufhin veranlagte Auslagen (die bereits übernommenen Nebenkosten) kann man wohl zurück erstattet bekommen.
Ich würde dies mittels einer Mahung zunächst versuchen, wenn das fruchtlos bleibt, was aus der derzeitigen Reaktion zu vermuten ist, mit Hilfe eines Anwalts auf Schadensersatz klagen.
Kosten, welche Ihr Euch selbst aufgebürdet habt, aufgrund dessen Zusage (Möbelhäuser, etc), das ist mehr als fraglich, aber nicht unmöglich.
Dennoch könnte eine Gericht hierbei entscheiden, dass es bei einem Hauskauf bekanntermaßen auf das Bestehen eines notariellen Vertrages ankommt.
solange Ihr noch keinen Notarvertrag abgeschlossen habt, wurde auch keine Willenserklärung abgegeben. Wenn Ihr mit dem Verkäufer allerdings eine schriftlich Vereinbarung, also Angebot und Annahme des Angebotes abgeschlossen habt, könntet Ihr Euch lediglich darauf berufen. Aber ohne notariell beglaubigten Vertrag schätze ich, nach allem was ich Deiner Email entnehmen kann, die Chance eine solche Klage zu gewinnen als unrealistisch ein. Ihr müsstet dann die Gerichtskosten vorschießen u.s.w. Wir viel zu teuer.
Solltet Ihr rechtschutzversichert sein, tretet an einen Anwalt heran.
Ich hatte selbst den Fall, dass selbst mit einem Vertrag noch nicht alle Messen gesungen sind. Ihr könnt niemanden zwingen sein Eigentum zu veräußern. Das kann nur der Staat.
Grundsätzlich müsstet Ihr auch den Euch entstandenen Schaden zweifelsfrei nachweisen und beziffern können.Heikle Kiste!!
Ich wünsch Euch viel Glück
Schadensersatz verklagen? -
Guten Tag,
Mitte Dezember 2009 hatten wir ein Reihenhaus ( älter als 10
Jahre) gekauft. Das heißt, wir hatten mit dem Hauseigentümer
eine Einigung über den Kaufpreis erzielt sowie einmal einen
Notar besucht und mit den Vetrtrag beauftragt. Ferne hatte
mein Mann sogar vorgeschlagen, dass wir ab Janunar 2010 schon
die Nebenkosten für das Haus übernehmen. Wir hatten das Haus
auch genau fotografiert und gemessen. Dann kam die
Weihnachtszeit, wir hatten verschiede Baimärkte, Möbelhaus und
Küchestudio und Co. besucht und Katalog gesammlt und einige
Handwerker angefragt. Inzwischen wissen unsere ganz
Bakanntschaft, dass wir ein Haus gekauft haben.
Jetzt im neuen Jahr, nachdem wir bereits die nebenkosten
übernommen haben unnd der Notar auch einen Vertragentwurf
gemacht hatte, schrieb der Hauseigentümer eine Email und teilt
uns mit, dass es einen zweiten Käufer mit einen Kaufangebot
von 6.000 Euro mehr als unseren Kaufpreis gäbe und wir sollten
einen neuen Angebot machen.
Jetzt sieht die Aussicht schlecht für uns aus. 1. Wir wollen
keinen neuen Angebot machen. weil das Haus älter als 10 jahre
ist müßten wir auch einiges reparieren und erneurern oder
nachbauen lassen. 2. Der Hauseigentürmer reagiert nicht auf
unsere email und Anruf.
Meine Fragen: können wir ihn auf Schadensersatz verklagen und
wie? Welchen Schadensersatz könnten wir ihn verklagen?Wie lang
würde sie dauern?
Leider bin ich kein Anwalt, sondern Sprengstoffexperte.
Willst du wen in die Luft jagen, könnte ich dir helfen,
würde es aber nicht tun! Wie gesagt, ich kann dir nicht
helfen, sorry!