Notar war unseriös? Was tun?

Stellen wir uns vor, eine Australierin ist verheiratet mit einem Deutschen.
Der hält sich 2 Freundinnen und verläßt die Ehefrau irgendwann einmal.

Vorher lädt er Sie zu einem Termin beim Anwalt ein und legt Ihr einen Ehevertrag hin.

Der Notar sagt, er hat den Ehevertrag geprüft, er wäre Rechtlich einwandfrei und Sie könnte den unterschreiben.

In Unkenntnis der deutschen Gesetze und weil Sie einen Teil nicht versteht, unterschreibt Sie, weil der Notar sagt, das wäre OK und wenn ein Notar so etwas sagt …

Heutet weiß Sie, das Sie damit unterschrieben hat, das Ihr Ehemann keinen Unterhalt an Sie zu zahlen braucht, keinen Unterhalt an die Kinder zu zahlen braucht, keine Ausbildungskosten für die Kinder zu zahlen braucht, keinen Rentenausgleich zu zahlen braucht, er sein komplettes Geld behält und Sie von Ihrem Besitz ihm die Hälfte geben muß usw usw usw.

Ich halte das nach allem was ich bisher gehört habe für unseriös und sittenwidrig.

Kann man dem Notar bei z.B. einer Kammer oder so zur Verantwortung ziehen, das er geholfen hat mit einem so ungesetzlichen Vertrag eine Rechtsunkundige Ausländerin über den Tisch zu ziehen?

Hallo!

Da ist jetzt die Rede von einem Anwalt und einem Notar. Wer hat was gemacht?

Gruß
Tom

Hallo,

sicher kann man die Kammer einschalten. Man kann sich auch selbst an einen Rechtsanwalt wenden.

Da man sich meines Wissens aber nicht von gesetzlichen Unterhaltspflichten zumindest gegenüber den eigenen Kindern durch einen Vertrag entziehen kann (und das ein Notar auch weiß), glaube ich nicht, dass der gesamte Vorgang so, wie geschildert, stattgefunden haben könnte.

LG Holger

[email protected]

Hallo!

…keinen Unterhalt an die Kinder zu zahlen braucht…

Ein Unterhaltsverzicht für Kinder läßt sich in D nicht rechtswirksam vereinbaren.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Da ist jetzt die Rede von einem Anwalt und einem Notar. Wer
hat was gemacht?

Das wäre in der Tat ein guter Ansatz, da, sollte sich das ganze lediglich bei einem Anwalt abgespielt haben (dass das tatsächlich ein Notar so aufgenommen hat würde mich wundern, weil zumindest der Unterhaltsverzicht bezüglich der gemeinsamen Kinder nicht Gegenstand eines Ehevertrages sein kann), der Vertrag sowieso aufgrund Formmangels nichtig sein würde.
Also einfach mal schauen, ob in der fiktiven Vertragsurkunde tatsächlich die magischen Worte stehen „Vor mir, dem unterzeichnenden Notar erschienen heute…“
Falls das ein Notar so gemacht haben sollte, würde ich mich ebenfalls nicht damit aufhalten, mich zunächst an die Kammer zu wenden, sondern möglichst schnell versuchen, mit Hilfe eines Rechtsanwaltes möglichst viele Teile des Vertrages oder gar den gesamten Vertrag irgendwie kaputt zu kriegen. Falls was dran ist, kann man sich nachher immer noch bei der Kammer beschweren.

Gruß,

Florian.

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Kleiner Hinweis am Rande:

Meines Wissens gibt es einige Bundesländer, wo ein Rechtsanwalt auch gleichzeitig Notar sein kann.

Gruß Holger

Hallo!

Meines Wissens gibt es einige Bundesländer, wo ein
Rechtsanwalt auch gleichzeitig Notar sein kann.

Es mag auch Menschen geben, die gleichzeitig Fleischer und Kfz-Mechaniker sind. Dann müssen sie sich aber dennnoch, wenn sie Fleich verkaufen, an die für den Fleischer geltenden Bestimmungen halten und können nicht als Kfz-Mechaniker Gehacktes herstellen und verkaufen.
In seiner Funktion als Notar und zwar in der vom Gesetz vorgeschrieben Form müsste der Notar oder eben Anwalt und Notar den Vertrag beurkundet haben. Und ich würde ich wundern, wenn ein Notar, daneben auch noch Anwalt oder nicht, einen derartigen Vertrag, der offensichtlich absolut einseitig den Interessen des Ehemannes zu dienen bestimmt ist und noch darüber hinaus absolut fragwürdige Vereinbarungen enthält, einfach so beurkunden würde.
Deswegen kann es ja auch schlicht so gewesen sein, dass sich der Ehemann an einen Anwalt seines Vertrauens gewendet hat und die beiden einfach mal gemeinsam den Eindruck eines wirksamen Ehevertrages erwecken wollten…wobei ich mich frage, ob es tatsächlich Anwälte gibt, die bei solchen Spielchen mitmachen würden.
Nun ja - eben weil einmal von Anwalt und einmal von Notar die Rede war, war es ja am Ende vielleicht gar kein Notar und das Problem wäre schnell gelöst.
Wenn nicht, gilt mein danach erteilter Rat: Schleunigst einen Anwalt aufsuchen und den mal fragen, was man an dem Vertrag so alles auseinandernehmen kann.

Gruß,

Florian.

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War nur ein Hinweis. Dass die Funktion erkennbar sein muss, ist, denke ich, klar.

Das Beispiel Fleischer - KFZ-Mechaniker würde ich angesichts der aktuellen Presselage aber nicht unbedingt heranziehen :wink:

Gruß Holger

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Kann man dem Notar bei z.B. einer Kammer oder so zur
Verantwortung ziehen, das er geholfen hat mit einem so
ungesetzlichen Vertrag eine Rechtsunkundige Ausländerin über
den Tisch zu ziehen?

Das erste, was mir einfallen würde, ist den Vertrag anzufechten. Das ist doch wohl erheblich dringlicher, als den Notar zu belangen. Wie Wolfgang schon schreibt, sind in Deiner Schilderung ungültige Bestimmungen drin. Der Vertrag sollte sich also wenigstens in den wichtigsten Punkten für ungültig erklären lassen (vielleicht sogar den ganzen Vertrag).

Schnell zu einem Anwalt.