Notar weniger als 1,5 % des Kaufpreises?

Hallo,

angenommen, man bekommt den unterschriebenen Kaufvertrag per Post und die Rechnung des Notars beträgt (inkl. Eintragung der Grundschuld) nur 1,1 % des Kaufpreises - hat man dann „Glück gehabt“ oder „kommt noch was?“

Wer kennt sich damit aus?

Hallo,
abgesehen davon, dass sich die „üblichen 5-6 %“ der Kaufnebenkosten aus Notar, Grundbuchamt und Finanzamt zusammensetzen, ist die reine Beurkundung nur ein Teil der zu leistenden Arbeiten und die „Anzahl der Rechnungen“ vom vereinbarten/notwendigen Prozedere (Auflassungsvormerkung ja/nein, Freistellung des Grundbuchs von Belastungen des Verkäufers usw) abhängig.

Ggf. können noch weitere Gebührenbescheide für Grundbuchanträge o.ä. nachfolgen. Wenn in der Gebührenrechnung schon das Wort „Antrag auf Eigentumsumschreibung“ auftaucht, könnte man das gröbste (vom Notar!) hinter sich haben :wink:

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

oh… „Antrag auf Eigentumsumschreibung“ taucht noch nicht auf… oder könnte das anders formuliert sein? (Überwachung der Umschreibungsreife…). Folgen also noch weitere Rechnungen vom Notar?

Hallo Marion,

ich denke du darfst noch mit mindestens einer Rechnung rechnen.:smile:

Auf meiner ersten Rechnung wurde eine abschließende Rechnung vom Notar bereits angekündigt.

Dafür habe ich aber auch schon eine Rechnung vom Finanzamt :wink: ich war regelrecht schockiert über die fixe Bearbeitung dieser „steuerlichen“ Angelegenheit, man könnte fast annehmen die Kollegen dort bekommen nun bei rascher Abwicklung (Eintreiben von Geldern) eine Provision.

Gruß
Sascha

Hallo,

die Prozentwerte sind nur Faustformeln. Die tatsächlichen Kosten unterliegen einer Tabelle mit fixen Beträgen gemessen an einem Wert von-bis. D.h. liegst Du knapp unter dem nächsten Sprung kommst Du prozentual günstiger weg, als wenn Du knapp darüber liegst.

Gruß vom Wiz

… vielen Dank für die Antworten. Ich dachte, dass das alles einfacher wäre :smile: (eine Rechnung vom Notar, eine vom Finanzamt… = 5 % des Kaufpreises - fertig.). Jetzt muss ich wohl doch genau rechnen und gucken, was noch kommt. Was kommt denn üblicherweise vom Grundbuchamt?

Notfalls muss die neue Couch dann wohl warten :smile:

Hi Marion,

schau mal hier:

in diesem Rechner kannst Du ganz gut die Kaufnebenko…

Was kommt
denn üblicherweise vom Grundbuchamt?

Grundsätzlich eine Rechnung :wink: Alles weitere kann nur beantwortet werden soweit bekannt ist was mit welchem Gegenstandswert zur Eintragung beantragt wurde.

ml.