Hallo,
abgesehen davon, dass sich die „üblichen 5-6 %“ der Kaufnebenkosten aus Notar, Grundbuchamt und Finanzamt zusammensetzen, ist die reine Beurkundung nur ein Teil der zu leistenden Arbeiten und die „Anzahl der Rechnungen“ vom vereinbarten/notwendigen Prozedere (Auflassungsvormerkung ja/nein, Freistellung des Grundbuchs von Belastungen des Verkäufers usw) abhängig.
Ggf. können noch weitere Gebührenbescheide für Grundbuchanträge o.ä. nachfolgen. Wenn in der Gebührenrechnung schon das Wort „Antrag auf Eigentumsumschreibung“ auftaucht, könnte man das gröbste (vom Notar!) hinter sich haben 
Gruß vom
Schnabel