Notar: Wer zahlt wenn nicht unterschrieben wird

Hallo nochmal

Ein Frage hab ich da noch.
Wenn man sich mit dem Verkäufer über einen Kaufpreis geeinigt hat, dann einigt man sich als nächstes auf einen Notar. Es ist wohl üblich, dass der Käufer den Notar bezahlt und beauftragt.
Der Hauskauf ist dann abgeschlossen, wenn die Tinte auf dem Notarvertrag getrocknet ist. Solange kann und sollte sich das jede Partei überlegen.

Meine Frage: Wer zahlt den Notar, wenn beim Notartermin mal nicht unterschrieben wird.

Gruß
Jörg

Hallo Jörg,

Meine Frage: Wer zahlt den Notar, wenn beim Notartermin mal
nicht unterschrieben wird.

Ganz einfach:
Wer die Musik bestellt, der bezahlt.
Also derjenige, der den Notar beauftragt hat.

Grüße von
Tinchen

In aller Regel der Käufer.
Es kommt aber darauf an, warum nicht unterschrieben wurde.
Eine Kopie wurde jeder Partei rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

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