Notaranderkonto

habe ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück gekauft. Da nun die Eigentümergesellschaft des Erbpachtgrundstückes wegen eines Todesfalles keinen Bevollmächtigen haben, muss nun ein Notaranderkonto eingerichtet werden. Erst nach allen Abwicklungen bekommen die Verkäufer ihr Geld. Warum muss ich nun als Käufer die Gebühren für das Notaranderkonto bezahlen? Schließlich kann ich doch nichts dafür. Wie verhalte ich mich nun richtig ?

Grundsätzlich sind Notarkosten Käufersache.
Ich würde mit dem Notar darüber sprechen, nötigenfalls mit der Verkäuferseite.
Im schlimmsten Fall würde ich die Kröte schlucken, wenn ich das Haus unbedingt haben wollte. Soviel Kosten sind es ja nicht.