wenn ein verein gegründet wurde, die gemeinnützigkeit anerkannt wurde und der verein nun in das vereinsregister eingetragen werden soll, welche rolle spielt dann der/die notar_in. müssen dann alle 7 gründungmitglieder bei dem/der notar_in wegen einer unterschrift erscheinen? was kostet so etwas in etwa?
Hallo!
Vielleicht zur Unterschriftsbeglaubigung für die Anmeldung zur Eintragung im Vereinsregister…!?
Grüßle
Jogi
Nachfragen
… bei uns (Baden-Württemberg) hat der gewählte Vorstand (3 Personen) gereicht, ohne Beisitzer.
Vielleicht zur Unterschriftsbeglaubigung für die Anmeldung zur
Eintragung im Vereinsregister…!?
Yepp!
Gruß
Stefan
Grundsätzlich vertritt der Vorstand auch bei der Anmeldung in vertretungsberechtigter Zahl. Soweit also der vertretungsberechtigte Vorstand aus 4 Personen besteht und jeweils 2 handeln dürfen reicht es wenn auch nur 2 Personen zum Notar gehen.
Bei der Erstanmeldung des Vereins wird jedoch auch die Rechtsmeinung vertreten, dass ähnlich wie bei Anmeldung einer OHG alle Mitglieder des vertretungsberechtigten Vorstandes anmelden müssen. Der Notar sollte wissen welche Meinung sein zust. Amtsgericht vertritt.
ml.