Notarfehler oder Verschulden des Käufers ?

Hallo,
hoffe, das zu folgendem Fall jemand etwas genaueres weiß:

Familie A kauft nach 7 Jahren Mietzeit das Haus.
Notartermin 03.01., Zahlungstermin 31.01.
Die Bankunterlagen, die Familie A mitbringt, liest sich der Notar nicht durch.
Da sich Vermieter bzw. Verkäufer und Familie A bzw. Käufer kennen, verzichten beide auf die Auflassungserklärung, die vom Notar erstmal erklärt werden muß.
Kurz vor Zahlungstermin meldet die Bank sich und möchte die angeforderte Auflassungserklärung, sonst erfolgt keine Zahlung an den Verkäufer.
Hätte der Notar sich die Unterlagen durchgelesen, hätte er sehen müssen welche Dokumente die Bank verlangt hat.
Die Käufer holen das nach (knapp 1000 € extra Kosten)und die Bank zahlt verspätet.
Die Käufer bekommen vom Verkäufer, aus einer ausstehenden Nebenkostenabrechnung noch ca. 200 €.
Der Verkäufer weigert sich diese zu überweisen, da der Kaufpreis verspätet auf seinem Konto einging und erstellt eine Gegenrechnung in der der Käufer ca. 500 € zu zahlen hat.
Verzichtet der Käufer auf sein Guthaben der NK, so verzichtet der Verkäufer auf seine Forderung.

Frage: Ist es dem Verkäufer erlaubt, das Guthaben aus der NK-Abrechnung mit den Zinsen der verspäteten Zahlung zu verrechnen ?

Grüße
kittacat

Hallo,

erstens sind am Vertrag ausschliesslich erwachsene Menschen beteiligt, welche des Lesens mächtig sind. Also hätten die Käufer einen Blick in die Bankunterlagen werfen können und damit gewusst, dass eine Auflassungsvormerkung notwendig war.

Wenn sich alle so gut kennen, warum nun der Streit wegen 200 €? Hier wird doch etwas anderes ausgetragen!

Aufrechnen geht grundsätzlich, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Christian

Hallo Christian,

erstens sind am Vertrag ausschliesslich erwachsene Menschen
beteiligt, welche des Lesens mächtig sind. Also hätten die
Käufer einen Blick in die Bankunterlagen werfen können und
damit gewusst, dass eine Auflassungsvormerkung notwendig war.

Punkt für Dich.
Familie A wusste nicht, was eine Auflasssungsvormerkung überhaupt ist und hat sich, um Geld zu, sparen dagegen entschieden.
Hier hätte meines Erachtens aber der Notar eingreifen und darauf hinweisen müssen, das diese von der Bank verlangt wird.

Wenn sich alle so gut kennen, warum nun der Streit wegen 200
€? Hier wird doch etwas anderes ausgetragen!

Ja, beide Parteien kennen sich wohl, aber nur als Vermieter und Mieter.
Vermieter wollte nicht an Mieter verkaufen, Mieter nach 7 Jahren aus dem Haus in einer gefragten, sehr ruhigen aber dennoch Stadtnahen Lage ungern ausziehen.
„Streitpunkt“ war, das ein Kaufpreis breits fest stand und der Verkäufer den Preis immer wieder nach oben setzte.

Aufrechnen geht grundsätzlich, wenn nichts anderes vereinbart
wurde.

Nein, es wurde nichts vereinbart.

Danke für Deine Antwort, werde diese weiterleiten.
Zum Glück geht es hier „nur“ um ein paar hundert Euro und nicht um viel mehr.

Gruß
kittacat

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Hallo Kittacat,

Hier hätte meines Erachtens aber der Notar eingreifen und
darauf hinweisen müssen, das diese von der Bank verlangt wird.

warum?
Er hat etwas zu beurkunden und ist kein Berater! Wenn er es macht, tut er es aus Nettigkeit (für die er dann auch kein Geld kriegt).
Das es viele Notare machen, heißt aber nicht, daß sie es machen müssen, sie müssen im Gegenteil sogar neutral sein.

Gandalf
der es wohl nie verstehen wird, warum sich die meisten vor einem Kauf einer Waschmaschine tausendmal mehr informieren, als beim Kauf einer tausendmal teureren Immobilie