Notargebühr beim verkauf und noch anderes

hallo ihr,

wir haben das haus der schwiegermutter verkauft (erbfall).

nun soll es so laufen, dass eine nutzgebühr entrichtet wird, für ca. 6 monate, da
die käufer erst ihre wohnung verkaufen müssen.
ist das so o.k? für uns gefühlstechnisch ja.
wir haben dann keine kosten.

wer trägt die notarkosten? stimmt es dass, das immer der käufer trägt?

gruß und danke
katja

Hallo Du,

ist das so o.k? für uns gefühlstechnisch ja.

Natürlich, es besteht Vertragsfreiheit, d.h. Ihr könnte (fast) alles mit dem Käufer vereinbaren.

wir haben dann keine kosten.

Wofür Kosten ?

wer trägt die notarkosten? stimmt es dass, das immer der
käufer trägt?

Ich kenne es nicht anders. Wobei ich jetzt nicht sagen könnte, ob es hierfür ein Gesetz gibt oder ob es nur die übliche Praxis ist.

Gruß

Nordlicht

Hi,

wir haben das haus der schwiegermutter verkauft (erbfall).

nun soll es so laufen, dass eine nutzgebühr entrichtet wird,
für ca. 6 monate, da
die käufer erst ihre wohnung verkaufen müssen.
ist das so o.k? für uns gefühlstechnisch ja.
wir haben dann keine kosten.

verstehe ich das richtig: die Käufer nutzen bereits das Haus und zahlen erst ca. sechs Monate später, wenn die eigene Wohnung verkauft ist?
Wenn ja, solltet ihr wirklich das Geld investieren und Euch von einem Anwalt beraten lassen. Der Notar darf Euch nicht parteiisch beraten, er muß darauf achten, daß der Vertrag korrekt formuliert ist und nicht gegen geltende Gesetze verstößt.
Da es bei Euren Bedingungen durchaus zu Problemen kommen kann, müssen im Vertrag aber Sicherheiten für Euch eingebaut werden, für den Fall daß nicht alles wie vorgesehen klappt (z.B. Wohnung unverkäuflich, Verkaufspreis ist deutlich geringer als geplant, Käufer werden in der Zeit arbeitslos und die Finanzierung platzt etc.).
Wann soll die Grundbucheintragung erfolgen, wann die Vorlassung etc. Hier sind viele Fragen zu beachten, da sollte man wirklich einen Profi ranlassen. Der Notar ist zwar einer, er darf Euch aber nicht parteiisch beraten!

Gruß Stefan

Moin aus Bremen,

die Nutzungsgebühr steht dann so da, wie eine Mieteinnahme, Ihr werdet sie in der Steuererklärung angeben müssen, und ggf versteuern, dagegen stehen aber Kosten wie Versicherung, Grundsteuer, etc.

Mit dem Nutzer ist genau zu vereinbaren, wie es sich mit den Risiken verhält und wer diese trägt, z.B. Feuer, Sturm oder Einsturz wegen Umbau oder auch Hochwasserschäden…

Dann steht m.E. solch einem Vertrag nichts im Wege.

Die Notargebühren kann man beim Käufer lassen, wenn dieser dem zustimmt.

Auf jeden Fall achtet aber auf einen geordneten Übergang der Risiken und auf einen gesicherten Ablauf der Finanzierung sowie auf das Recht, dass der Käufer, sofern er nach einem halben Jahr nicht die Immobilie abnimmt, auszieht und den Originalzustand wieder herstellt.

Nicht dass Ihr plötzlich einen Mieter habt, der herausgeklagt werden muss.

gruß, Heinrich Ostermeier