Hallo,
angenommen, jemand macht einen notariellen vertrag, z.B. über einen hauskauf und den eintrag einer grundschuld.
Sind die gebühren das honorar), die hierbei für den notar anfallen, festgelegt oder variieren sie bzw. sind verhandelbar?
grüße
oranier
Hallo,
angenommen, jemand macht einen notariellen vertrag, z.B. über
einen hauskauf und den eintrag einer grundschuld.
Sind die gebühren das honorar), die hierbei für den notar
anfallen, festgelegt oder variieren sie bzw. sind
verhandelbar?
Die Höhe ist dem Notar gesetzlich vorgeschrieben. Verhandelbar ist zwischen den Parteien lediglich, wer sie (ggf. anteilig) zu tragen hat.
Die Notarkosten bemessen sich z.B. beim Hauskauf nach dem Kaufpreis.
Statt einen Hauskauf (mit allem „drin“) für 200.000 € beurkunden zu lassen, könnte man theoretisch auch das Haus für 160.000 € kaufen und zwischen den Parteien ohne Beurkundung und ohne Notar den Kamin, die Sauna etc., die im Haus sind, für 40.000 € verkaufen - dann fallen Notarkosten, Maklergebühren etc. nur aus 160.000 € an. Dies nur als reine Information, nicht als Handlungsanleitung!
Ciao, Wotan
Hallo Wotan,
danke für die info!
Kennst du die Gebührensätze (in Prozent oder absolut) z.B.:
Kaufpreis: 120.000 €, Grundschuld 60.000€? Was fiele noch an Grunderwerbssteuer und Grundbucheintrag an?
Grüße
oranier