Notargebühren

Hallo,
bei einem Gebäude besteht eine Eigentümergemeinschaft A und B.
Es wird vereinbart,dass A die Eigentumsanteile von B ´übernimmt.
Hierzu vereinbart A einen Notartermin bei dem beide erscheinen und ein Vertrag aufgesetzt wird.
Nach zwei Stunden Arbeit steht der Vertrag auf vier Seiten fest.
A ist bereit den Kaufpreis, die Notargebühren und sämtliche Umschreibungskosten zu tragen.
Nachdem alles Unterschriftsreif (aber noch nicht unterschrieben)ist steht B auf und meint es sich anders überlegt zu haben.
Der Notar gibt bekannt,dass er sollte es zu keiner Einigung in einer bestimmten Zeit kommen jedem zur Hälfte die Rechnung zustellt.
B meint sich weigern zu können.
Mit Recht?
Bin gespannt auf eure Antwort

ein Link
http://www.bnotk.de/Berufsrecht/KostO/Kostenordnung…

Vielleicht hilft Dir das.

Gruss
Ray

schon mal schönen Dank.
Aber so richtig komme ich damit nicht weiter.

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