Notargebühren aushandeln ?

Hallo,
Ich bin dabei ein Testament zu verfassen, und da nun seit 1.8. 13 die Notarsätze erhöht wurden, schaut man schon zum Beispiel, ob die Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit von dem Geschäftswert abzugsfähig ist. Da lese ich im Internet bei einem ernst zu nehmenden Ratgeber: „ÜBERWIEGEND verneint wird eine Abzugsfähigkeit der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit bei der Ermittlung des Geschäftswertes.“
Da ist also ein nagelneues GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) rausgekommen, und schon ist man sich nicht (mehr) einig, wie es zu interpretieren ist ? Soll das heissen, Ich soll stadtweit die Klinken putzen gehen und Angebote einholen, um die „Nicht-Überwingenden“ zu finden ? Bananenrepublik lässt grüßen.
Danke für die Klarstellungen
tetard

Der für die Berechnung der Testaments-Beurkundsgebühr maßgebende Geschäftswert richtet sich nach wie vor nach dem geschätzten Netto-Vermögen des Testators, wie es sich z.Zt. ergibt. Steuern und andere Schulden sowie ferner Veränderungen der Wertverhältnisse, die erst später entstehen, sind nicht zu berücksichtigen. Einerseits sind sie nicht bekannt oder einschätzbar, andererseits sind Erbschaftssteuern immer vom Erben persönlich zu entrichten. Auch diese Steuer kann nur im günstigsten Fall geschätzt werden, da sie von mehreren Faktoren abhängig ist. Eine solche Schätzung und vor allem eine z.Zt. nicht bestehende Position kann nicht in Einklang mit der Kostenvorschrift gebracht werden. Ich halte die Frage im Rahmen eines fachlichen Meinungsstreits nicht für ernsthaft strittig.

Nachtrag zu meiner Anwort: Die Notargebühren sind übrigens nicht „aushandelbar“; sie müssen gesetzmäßig berechnet und erhoben werden. Sollte der vom Gericht beorderte Kostenprüfer eine Abweichung von diesem Grundsatz feststellen, so ist die Rechnung zu berichtigen und die Kostenzahlungsdifferenz auszugleichen (bis zum Verjährungszeitpunkt). Dieser Vorgang ist auch im Todesfall bei Feststellung des tatsächlichen Nachlasswertes möglich und wird auch praktiziert.

Danke für die klare Antwort !
têtard