Notargebühren bei Ehevertrag obwohl nicht beglaubi

Hallo Zusammen,

mal angenommen ein verheiratetes Paar spielt mit dem Gedanken einen Ehevertrag abzuschließen um Streit bei einer möglichen Scheidung zu vermeiden. (Es gibt kein nennenswertes Vermögen, keine gemeinsamen Kinder und keine gemeinsame Immobilie o.ä.)
Nun lässt sich dieses Paar bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten. Der erstellt einen Standardvertrag (ca. 1,5 Seiten).
Nun fragt das Ehepaar bei einem Notar nach wie viel eine Beglaubigung kosten würde. Dieser fordert eine Aufstellung des Vermögens.
Das Ehepaar schickt die Aufstellung per Email.
Bei telefonischer Rücksprache nennt der Notar einen unverschämte Höhe der anfallenden Gebühren und will eine weitere juristische Beratung verkaufen, weil der Familienrechtsanwalt angeblich Fehler gemacht hätte.
Das Paar hat sich zwischenzeitlich bei einem anderen Notar schlau gemacht, der lediglich die Hälfte verlangte bei gleicher Vermögensaufstellung.
Daraufhin meldet sich das Paar nicht mehr beim 1. Notar. Dieser kündigt nun an seine erbrachten Leistungen nun in Rechnung zu stellen.

Aus meiner Sicht sind keine LEistungen erbracht worden ausser eine Auskunft hinsichtlich der Gebühren.

Wie sehen das die Experten hier?

Vielen Dank für eine Antwort!

Zunächst: Der eingeschlagene Weg war finanziell ungeschickt, denn für die Beurkundung eines Ehevertrages ist allein der Notar zuständig, und der Vertragsentwurf sowie die Besprechungen hätten die Gebühren nicht beeinflußt.
Wenn Sie nur nach der Gebührenhöhe gefragt haben, können keinerlei Kosten entstanden sein. Sowohl bei der Notarkammer als auch beim Landgericht (Notarkostenrevision) können Sie das Problem vortragen und sich wehren.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

Hallo Herr Gintemann,

Vielen Dank für die Antwort.
Dem Notar wurde auch der Ehevertrag schon zur Verfügung gestellt. Kann daraus ein Anspruch des Notars entstehen?

Mit freundlichen Grüßen,

Wenn er den Entwurf z.B. prüfen sollte, fällt eine 5/10 Gebühr an, sofern diese Prüfung als Vorbereitung einer Beurkundung anzusehen ist. Wichtig: Sie müssen ggf. „gegen-beweisen“, ob und ggf wie Sie einen Auftrag erteilt haben, falls der Notar einen Auftrag behaupten sollte.

Puh das weiß ich jetzt nicht genau aber ich denke nicht das Sie das Zahlen müssen! Da es ja nur ein Informations Gespräch war und Sie ja noch gar keine Unterschriften geleistet haben!