Hallo Zusammen,
mal angenommen ein verheiratetes Paar spielt mit dem Gedanken einen Ehevertrag abzuschließen um Streit bei einer möglichen Scheidung zu vermeiden. (Es gibt kein nennenswertes Vermögen, keine gemeinsamen Kinder und keine gemeinsame Immobilie o.ä.)
Nun lässt sich dieses Paar bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten. Der erstellt einen Standardvertrag (ca. 1,5 Seiten).
Nun fragt das Ehepaar bei einem Notar nach wie viel eine Beglaubigung kosten würde. Dieser fordert eine Aufstellung des Vermögens.
Das Ehepaar schickt die Aufstellung per Email.
Bei telefonischer Rücksprache nennt der Notar einen unverschämte Höhe der anfallenden Gebühren und will eine weitere juristische Beratung verkaufen, weil der Familienrechtsanwalt angeblich Fehler gemacht hätte.
Das Paar hat sich zwischenzeitlich bei einem anderen Notar schlau gemacht, der lediglich die Hälfte verlangte bei gleicher Vermögensaufstellung.
Daraufhin meldet sich das Paar nicht mehr beim 1. Notar. Dieser kündigt nun an seine erbrachten Leistungen nun in Rechnung zu stellen.
Aus meiner Sicht sind keine LEistungen erbracht worden ausser eine Auskunft hinsichtlich der Gebühren.
Wie sehen das die Experten hier?
Vielen Dank für eine Antwort!