Notargebühren bei Lastenfreistellung ?

Guten Tag, mal angenommen, es wurde eine Immobilie für 124000 Euro verkauft. Die im Grundbuch eingetragene
Grundschuld beträgt noch 80000 Euro. Natürlich wurde im notariellem Kaufvertrag festgelegt, das der Verkäufer die Kosten der
Lastenfreistellung trägt : so weit , so gut
Die Gebühren-Rechnung des Notars geht vom Geschäftswert in Höhe von 124000 Euro aus…
Ist das korrekt ? Eigentlich ist doch nur die Summe von 80000 Euro zu löschen.
Finde ich ungerecht, einen höheren Wert als den Realen zur Berechnung heranzuziehen. Ist das gängige Praxis ?
Kann das ein Experte erklären ? Wäre klasse !

Hallo Lena,

der reale Preis ist der, der für das Haus bezahlt wurde, also 124 k€. Das ist dann auch Grundlage für die Gebührenrechnung des Notars.

Ralph