Für eine Eigentumswohnung soll nachträglich ein Sondernutzungsrecht inhaltlich näher bestimmt werden. Dafür müsste die Teilungserklärung (für ca. 20 Parteien) nocheinmal nachträglich geändert werden.
Mit welchen Kosten müsste da gerechnet werden?
Wenn das nicht bekannt ist, gibt es da irgendwelche Seiten, wo das steht?
Der Notar hat für die Kostenberechnung in diesem Fall keinen gesetzlich festgeschriebenen Betrag bzw. Anhaltspunkt zur Verfügung; er ist auf eine Schätzung angewiesen. Hierbei wird er sich pflichtgemäß an die Wertigkeit des Sondernutzungsrechts halten so z.B. an den Nutzungswert den ein SN-Berechtigter haben wird. Falls allerdings ein Kaufpreis bekannt ist, dann ist dieser natürlich maßgebend.
Nachzuschlagen ist diese Kostenfrage verläßlich in den einschlägigen Notariats-Kosten-Kommentaren. Diese kann man in den Gerichts- oder Uni-Bibliotheken einsehen. Das Internet halte ich für diese Frage nicht für geeignet, es sei denn man findet eine Veröffentlichung einer zutreffenden Gerichtsentscheidung oder eines Fachaufsatzes.
Vielen Dank für die sehr aufschluss- und hilfreiche Antwort!
Verstehe ich Sie richtig, dass der Kaufpreis für die Wohnung für das Sondernutzungrecht maßgeblich ist. Es handelt sich im speziellen Fall lediglich um eine Dachterrasse, die der betreffenden Wohnung sondernutzungsrechtlich zugeschlagen worden ist, wobei die Nutzung im Einzelnen aber noch konkretisiert werden soll, damit es später nicht Abstimmungsnotwendigkeiten o. ä. geben muss.
Wie hoch würde denn der Gebührenanteil prozentual sein, den der betreffende Eigentümer zu zahlen hätte?