Moin,
kann ein netter Wissender über folgende Notarrechnung drüberschauen und beurteilen, was davon korrekt ist?
Es geht um eine Grundschuldbestellung mit Grundschuldbrief. Der Notar berechnet:
Erklärungsgebühr §§ 36 I, 32 KostO EUR 192
Antragsgebühr §§ 38 II 5a, 32 KostO EUR 96
Schreibauslagen §§ 136, 152 KostO EUR 6
Postauslagen §§ 137, 152 KostO EUR 4,65 *)
Kosten für Grundbuchauszug EUR 10
zzgl. MwSt.
Nach Rechnungsstellung hat der Notar (neben der vollstreckbaren Urkunde) nochmals eine beglaubigte Abschrift für die Bank erstellt, weil er das „vergessen“ hatte.
*) Ich musste diverse Male die Grundschuldbestellung reklamieren (dauerte mehrere Monate, da das beim Notar „liegengeblieben“ war) und habe Post gespielt und die Unterlagen letztendlich selber beim Notar abgeholt und zur Bank gebracht; dabei hat er mir „der Einfachheit halber“ seine Rechnung gleich in die Hand gedrückt.
Daneben hat das Amtsgericht eine Rechnung über EUR 261,83 gestellt (137, Ziff.2, Entgelte für Zustellung; 62 Abs. 1 Eintragung einer Belastung; 71 Grundschuldbrief; 73 Abs. 1 Ziff.2 Grundbuchabschrift/-auszug beglaubigt).
Normalerweise hätte ich die Notarrechnung unbesehen überwiesen, aber da die ganze Angelegenheit sehr holperig über die Bühne ging und die Bank aufgrund der fehlenden Grundschuld-Unterlagen natürlich erst mal nicht ausgezahlt hat, schaue ich doch etwas genauer hin.
Danke und Gruß vom Wolf