Notargebühren - Rechnung korrekt?

Moin,

kann ein netter Wissender über folgende Notarrechnung drüberschauen und beurteilen, was davon korrekt ist?

Es geht um eine Grundschuldbestellung mit Grundschuldbrief. Der Notar berechnet:

Erklärungsgebühr §§ 36 I, 32 KostO EUR 192
Antragsgebühr §§ 38 II 5a, 32 KostO EUR 96
Schreibauslagen §§ 136, 152 KostO EUR 6
Postauslagen §§ 137, 152 KostO EUR 4,65 *)
Kosten für Grundbuchauszug EUR 10
zzgl. MwSt.

Nach Rechnungsstellung hat der Notar (neben der vollstreckbaren Urkunde) nochmals eine beglaubigte Abschrift für die Bank erstellt, weil er das „vergessen“ hatte.

*) Ich musste diverse Male die Grundschuldbestellung reklamieren (dauerte mehrere Monate, da das beim Notar „liegengeblieben“ war) und habe Post gespielt und die Unterlagen letztendlich selber beim Notar abgeholt und zur Bank gebracht; dabei hat er mir „der Einfachheit halber“ seine Rechnung gleich in die Hand gedrückt.

Daneben hat das Amtsgericht eine Rechnung über EUR 261,83 gestellt (137, Ziff.2, Entgelte für Zustellung; 62 Abs. 1 Eintragung einer Belastung; 71 Grundschuldbrief; 73 Abs. 1 Ziff.2 Grundbuchabschrift/-auszug beglaubigt).

Normalerweise hätte ich die Notarrechnung unbesehen überwiesen, aber da die ganze Angelegenheit sehr holperig über die Bühne ging und die Bank aufgrund der fehlenden Grundschuld-Unterlagen natürlich erst mal nicht ausgezahlt hat, schaue ich doch etwas genauer hin.

Danke und Gruß vom Wolf

Hallo,

direkte Auskünfte zu den einzelnen Positionen kann ich nicht machen.

Die Notarkosten betragen jedoch 1,5 % der Kaufsumme.
So wie die Grundsteuer 3,5 % der Kaufsumme beträgt.

Vielleicht erkundigst Du Dich einfach bei einem anderen Notar bzw. beim Bauamt über die Zusatzkosten.

Gruß
Roman

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

direkte Auskünfte zu den einzelnen Positionen kann ich nicht
machen.

Die Notarkosten betragen jedoch 1,5 % der Kaufsumme.

Nein, sind nicht prozentual daran gekoppelt.
Außerdem handelt es sich nicht um einen Kauf , sondern um die Eintragung einer Grundschuld!

Vielleicht erkundigst Du Dich einfach bei einem anderen Notar

Versuche ich gerade hier im Forum (oder sind Notare von der Teilnahme an www ausgeschlossen???)

Gruß vom Wolf