Notarialle Testament

Liebe/-r Experte/-in,

ich hoffe Sie können mir helfen. Ich habe bald ein Termin bei einem Notar, um ein Testament zu machen.
Muss ich da alle Vermögensgegenstände zb. auch Immobilien in Ausland mit genauen Vermögenswerten dem Notar mitzuteilen?
Was ist wenn alle Immobilien finanziert wurden, wie werden die Gebühren berechnet? Müssen alle Angaben genau stimmen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für die Antwort.Vielen Dank

hallo, es ist schon ratsam, dass Sie dem Notar alle Faktoren und Gegebenheiten mitteilen, damit er in erster Linie die rechtliche Situation richtig einschätzen und einen nachhaltigen Vorschlag unterbreiten kann. Wenn Sie einen niedrigeren Netto-Vermögenswert (Schulden werden immer abgezogen)angeben, kann bei der späteren Aufdeckung der Differenz (z.B. bei der Test.eröffnung) die Nachzahlung verlangt werden. Wenn Ihre Verfügungen in dem Testament auf Ihre Inlandswerte beschränkt werden, dann zählen die Auslandswerte nicht mit.
H.G.

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Vielen Dank für die Antwort!!!
schöne Grüße aus Saarland