Herr V möchte ein Testament machen, er weiß, um die Notariatsgebühren. Aufgrund der Höhe seines Vermögens möchte er nicht alles angeben um einen Teil der Gebühren zu sparen. Können Herrn V. dadurch irgendwelche Nachteile entstehen, und wenn ja welche?
Wäre u.U. eine Beurkundung durch einen Notar bei einem selbstgeschriebenen Tesament billiger?
Letzteres weiß ich nicht. Aber wenn man keine rechtliche Beratung für den Erbfall braucht, dann kann man Testament auch selbst verfassen und preiswerter beim Gericht verwahren lassen. Hat aber das Risiko, es ist nicht formgerecht oder enthält Unklarheiten, die später zu Auseinandersetzungen unter den erben führen könnten.
Das kostet dann weniger Gebühr als beim Notar.
Aber wenn man sein Vermögen geringer einschätzt und angibt, dann werden die Gebühren auch geringer.
Nachteile ? Niemand kann und wird die Vermögensangabe nachprüfen.
Die Angabe des Vermögenswerts ist allein für die Festsetzung der Gebühr wichtig, für nichts anderes.
mal ein ganz konkretes Beispiel aus der Praxis: Da kommen Verwandte einer Dame zu mir, die als einzige Erben im notariellen Testament ihrer Tante benannt sind, und drucksen furchtbar herum, dass sie Zweifel haben, ob das Testament so „richtig“ ist, und wollen auch gleich wissen, was es kostet, ein neues Testament aufzusetzen.
Ich erzähle, was ein Testament bei durchschnittlichem Vermögen so koste, und hake nach woher die Zweifel rühren. Es wird ominös umschrieben, dass man Angst wegen der Erbschaftsteuer habe. Es entsteht dann ein nahezu endloses Herumgeeiere bis endlich ein Millionenbetrag auf dem Tisch des Hauses liegt, den die Dame aus Gründen der Gebührenoptimierung dem Notar nicht genannt hatte. Das lässt natürlich alle Alarmglocken schrillen. Ich biete eine optimale Gestaltung an, sitze tagelang über Excel-Tabellen, überlege in Richtung Kettenschenkungen, Verteilung auf mehrere Generationen, … und komme schließlich zu einem Ergebnis, das Steuern in Höhe des Wertes eines ordentlichen Einfamilienhauses spart.
Auf die Abrechnung zum passenden Satz gibt es dann massive Beschwerden, und will man die Mehrkosten gegenüber der angegebenen Spanne bei „üblichem Vermögen“ zuerst nicht zahlen und ist „schwer enttäuscht“.
Merke 1.: Ein Berater der nicht weiß, welches Vermögen zu verteilen ist, kann nicht anständig beraten
Merke 2.: Von den Reichen kann man sparen lernen! Lieber ein paar Hunderttausend an vermeidbaren Steuern zahlen, als ein paar Hunderter einem raffgierigen Anwalt in den gierigen Schlund stecken. Da sieht man mal wieder den Unterschied zwischen Sparsamkeit und krankhaftem Geiz.
Herr V möchte ein Testament machen, er weiß, um die
Notariatsgebühren. Aufgrund der Höhe seines Vermögens möchte
er nicht alles angeben um einen Teil der Gebühren zu sparen.
Zunächst erscheint es vordringlich, den krankhaften Geiz zu behandeln, der sich nämlich vermögensschädigend auswirken kann. Wie soll jemand optimal beraten, wenn er einerseits nicht weiß, um welche Beträge es geht, andererseits aber im einschlägigen Recht konkrete Beträge festgeschrieben sind? Manche Gestaltungen verursachen Kosten, u. U. auch laufende Kosten. Ob Kosten und Aufwand einer bestimmten Gestaltung vertretbar/sinnvoll angelegt sind, lässt sich nur beurteilen, wenn der Beurteilende weiß, worum es genau geht.
Mir leuchtet es ja auch nicht ein.
Aber das ist doch auch beim Anwalt und Gericht so, Gebühren richten sich nach Streitwert, also der Höhe einer Klagesumme. Und ob 1000 € oder 10.000 €, der Schriftkram ist identisch. Aber nicht die Gebühr und das Honorar.
Und es ist tatsächlich die nackte Angabe des Vermögens für das auszustellende Testament ausschlaggebend, ob das eben 75 € oder über 900 € kostet.
Der Notar hat aber die gleiche Arbeit, nichts ist schwieriger, nichts ist aufwändiger auszufüllen und zu beurkunden.
deshalb ja die Frage, ob man „mogeln“ kann(darf) um ein paar Markfuffzig zu sparen.
Hi
der Grund ist doch ganz einfach: Auch Leute, die mit dem Pfennig knausern müssen, sollen in der Lage sein, ein ordentliches, rechtssicheres Testament machen zu können. Da wird halt die Gebühr nach einem %-Schlüssel des (bzw. gestaffelt nach) Vermögens genommen.
Jemand, der 10 TEUR vererbt, den tun 500 EUR Gebühren weh,
Jemand der 10 Mio. EUR vererbt, weniger.
Wenn beide also einen %-Satz zahlen müssen, trifft es im Verhältnis beide gleich.
das ist nun mal das in Deutschland gewählte Verfahren in Rechtsangelegenheiten (längst nicht nur bei Testamenten). Es sichert auch Leuten mit kleinem Geldbeutel bei ggf. sehr aufwändigen Verfahren über recht kleine Summen eine anständige Fallbearbeitung zu, weil diese Fälle von denen subventioniert werden, bei denen es trotz hohem Wert eher weniger zu tun gibt.
Andere Länder, andere Sitten, aber auch alle anderen möglichen Abrechnungsvarianten haben längst nicht nur Vor- sondern eben als Kehrseite auch Nachteile.
Das Streitwertverfahren sollte man aber nie in Hinblick auf „Nachteile“ gegenüber den Werten für die ganz geringen Streitwerte betrachten! Es ist ein häufig zu beobachtender Trugschluss, dass man ohne Streitwertverfahren dann nur die Kosten hätte, die heute für die Mindeststreitwerte gelten. Durch Wegfall der Mischkalkulation zwischen schwierigen Verfahren über kleine Streitwerte und einfachen Verfahren über hohe Streitwerte käme es zu gegenüber den aktuell geltenden Mindestsätzen zu ganz erheblichen Aufschlägen! Und ich möchte das Gejammere nicht erleben, wenn dann kein Kleinverdiener mehr in der Lage wäre eine Rechtschutzversicherung zu bezahlen (deren Prämien sich ja auch am Kostenrisiko der Versicherung orientieren) oder gegen seinen Vermieter ein aufwändiges Verfahren wegen einer Mietminderung zu führen.
BTW: Was die Testamente angeht, so gilt hier allerdings tatsächlich insoweit die Ausnahme einer direkten Korrelation zwischen dem Wert des Nachlasses und dem zu treibenden Aufwand, als dass bei größeren Nachlässen aufgrund der Steuerthematik eine optimale Gestaltung in der Tat viel Aufwand kostet, weil man unterschiedlichste Modelle entwickeln und durchspielen muss, um eine vermeidbare Steuerlast dann auch tatsächlich zu vermeiden.
siehe meine schon gegebenen Antworten: Eine steuerlich optimale Gestaltung macht bei großen Vermögen einen enormen Aufwand, der Steuern in Höhe eines enormen Vielfachen der damit verbundenen Kosten sparen kann.
Wer nichts von seinem Vermögen erzählt wird so beraten, als ob es auch keines geben würde, das im Erbfall dann zu versteuern sein könnte. Es gibt dann ein wunderbar formgültiges und rechtlich stimmiges Testament, das dann in der Umsetzung hinterher dafür sorgt, dass man vermutlich die nächsten zehn Jahre Weihnachtskarten aus dem Finanzministerium bekommt, die vom Minister persönlich unterschrieben sind.
Weiß der Berater um die konkrete Vermögenshöhe kann er genau hierfür das ideale Modell entwickeln, das maximal Steuern spart.
Ein Klassiker wäre insoweit ein typisches Berliner Testament, das bei großen Vermögen contra-indiziert ist. Denn es produziert dann beim ersten Erbfall zwischen den Ehegatten schon eine ggf. vermeidbare Steuerlast, und dann noch mal beim zweiten Erbfall (bei dem dann ja noch mehr Vermögen zu versteuern ist) in Bezug auf die Nachkommen.
Mit einer maximalen Ausnutzung der Freibeträge diverser Erben im ersten Erbfall kann dessen Steuerlast ganz legal erheblich reduziert werden, und ist dann eben auch längst nicht mehr so viel im zweiten Erbfall zu versteuern, das man dann wieder über möglichst viele Erben unter Ausnutzung der Freibeträge verteilen kann. Und über Kettenschenkungen kann man steuerlich begünstigt auch Leute beglücken, die bei einem direkten Erbgang steuerlich benachteiligt wären, … Für solche Überlegungen braucht es viel Erfahrung und viel Zeit, die dann natürlich auch zu bezahlen ist.