Hallo,
gibt es einen Unterschied zwischen einer notariell beglaubigten Urkunde und einer eidesstaatlich beglaubigten Urkunde? Ich beziehe mich hier auf Uebersetzungen.
Ich danke fuer eure Antworten 
Hallo,
gibt es einen Unterschied zwischen einer notariell beglaubigten Urkunde und einer eidesstaatlich beglaubigten Urkunde? Ich beziehe mich hier auf Uebersetzungen.
Ich danke fuer eure Antworten 
Hallo,
ja…das zweite ist nix wert…
Eine Notariell beglaubigte Urkunde ist quasi wie das
Original, da hier nämlich eine (von u.U. vielen ) Kopien beim Notar verbleibt und anhand eines Siegels jede weitere Kopie gegen Manipulationen geschütz ist.Denn man kann anhand des Siegels feststellen,
ob das Schriftstück manipuliert wurde und sich zum Notar begeben und das
Original einsehen.
Geht da nicht sprachlich etwas durcheinander?
Eine Eides stattliche Übersetzung gibt es nicht. Was es aber gibt, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers. Genau das ist das übliche Dokument, wenn es darum geht, fremdsprachige Dokumente für offizielle Zwecke geschäftstauglich zu machen.