Notariell beglaubigter letzter Wille nichts wert?

Hallo

Folgender fiktiver Fall:
Eine betagte Dame hat jahrelang bei einem Notar immer wieder Testament zugusten eines Neffen erstellt/geändert.
Nun Tante misstraut dem Neffen und konsultiert einen anderen Notar. Sie erstellt mit ihm ein neues Testament indem sie anderen Neffen als alleinigen Erben einsetzt.
Tante stirbt.
Der enterbte Neffe fechtet dieses letzte Testament an und besteht auf Anerkennung des vorletzten Testaments, nachdem er Alleinerbe ist.
Die Tante sei da schon so dement gewesen, dass sie nicht mehr testierfähig gewesen sei.
Richter gibt ihm Recht mit Begründung, der letzte Notar kannte die Dame nicht so lange wie der erste und konnte somit die Testierfähigkeit nicht beurteilen.
Ich frage nicht ob ein Richter so ein notariell beglaubigtes Testament einfach ignorieren darf. Sicher darf er das.
Ich frag mich nur, was dann noch ein letzter Wille wert ist…

Es geht hier nicht um den allerletzten Willen, sondern darum, ob eine Willenserklärung ( egal welche: vorletzte, vor-vorletzte, aller erste etc. ) zum Zeitpunkt der Abgabe gültig war. Kommt man vor Gericht dazu, das Tante ggf. schon nicht in der Lage war, etwas selbständig zu erklären, ist die Willenerklärung nichtig. Dazu müssen ja Anhaltspunkte vorgelegen haben…

Ich frag mich nur, was dann noch ein letzter Wille wert ist…

Das ist ja genau das Problem, es gab hier mehr als einen letzten Willen.

Natürlich stand in dem vom Datum her und von Notar erstelltem letzten Willen, dass alle anderen bisher erstellten Testamente ungültig seien.

Zusatzfrage
Zusatzfrage: Wie kann man ein neues Testament erstellen und sicher sein, dass Richter dieses auch anerkennen? Zu einem Notar gehen sollte doch ausreichen?
Gruß Michael

Das reicht leider nicht, wie man in dem vorliegenden Fall doch sieht. Man sollte zum Zeitpunkt der Willenserklärung eben auch gesundheitlich und geistig in der Lage sein, diese Willenserklärung gültig abzugeben.

Zusatzfrage: Wie kann man ein neues Testament erstellen und
sicher sein, dass Richter dieses auch anerkennen? Zu einem
Notar gehen sollte doch ausreichen?

Hi,

eigentlich ist es so, daß die Testierunfähigkeit nur in Ausnahmefällen anzunehmen ist und ein not. Testament eigentlich auf eine Testierfähigkeit schließen läßt, eigentlich.

Wir haben vor ein paar Jahren ein not. Testament „angefochten“ und auch Recht bekommen, aber nur weil die Erblasserin bei Errichtung des Testamentes bereits unter Betreuung stand und das Betreuungsgutachten nur wenige Tage vor dem Testament und 2 Wochen vor dem Versterben der Erblasserin gemacht wurde.

Das alleine hätte aber auch nichts genutzt. Allerdings mußte die Erblasserin für den Notartermin geweckt werden und war nach Aussage der Pflegerin in einem apathischen, verwirrten Zustand. Auch andere Personen konnten bezeugen, daß sie seit einiger Zeit verwirrt war. Der Betreuungsgutachter kam in seinem Gutachten zu dem Schluß das sie geschäftsunfähig sei, die behandelnden Ärzte haben den Ausführungen im Gutachten 100% zugestimmt.

Nur aus diesen Gründen wurde das Testament aufgehoben. Ohne Attest der Hausärzte, Betreuungsgutachten, Aussage der Pflegerin und Anderer, hätten wir nicht den Hauch einer Chance gehabt.

Gruß
Tina

Hallo Tina,

der Meinung war ich auch, dass ein Testament eines Notars nur in Ausnahmefällen angefochten werden kann.
Der vorliegende Fall lässt aber leider vermuten, dass man darauf angewiesen ist, mit welchem Fuß der Richter aufgestanden ist.

In diesem Fall stand die Dame nicht unter Betreuung, sie musste nicht für Notarbesuch geweckt werden. Sie wurde dafür von 2 Notaren - erst von einem Assistenten, der das Testament mit ihr aufsetzte und dann vom „echten“ Notar besucht.
Der Richter hat einfach dem einen Notar mehr Glauben geschenkt wie dem zweiten. Er begründet das einfach damit, dass der erste Notar die Erblasserin aufgrund der Dauer besser kannte.
Was sollte man denn sonst tun als den Notar wechseln, wenn man zu dem Notar kein Vertrauen hat ?

Gruß Michael

Hi,

der Meinung war ich auch, dass ein Testament eines Notars nur
in Ausnahmefällen angefochten werden kann.
Der vorliegende Fall lässt aber leider vermuten, dass man
darauf angewiesen ist, mit welchem Fuß der Richter
aufgestanden ist.

hm der Richter muß ja eine Begründung liefern, warum er so entschieden hat. Ist man anderer Meinung kann man ja Rechtsmittel einlegen.

Sie wurde dafür

von 2 Notaren - erst von einem Assistenten, der das Testament
mit ihr aufsetzte und dann vom „echten“ Notar besucht.

Das war in unserem Fall aber auch so.

Der Richter hat einfach dem einen Notar mehr Glauben geschenkt
wie dem zweiten. Er begründet das einfach damit, dass der
erste Notar die Erblasserin aufgrund der Dauer besser kannte.

Klingt eigentlich logisch. Interessant wäre auch zu wissen, warum die Verstorbene ihren langjährigen Willen plötzlich änderte. Ich vermute hier zielt der Richter auf eine Wesensveränderung? Es wäre schon komisch wenn sich ein Neffe jahrelang gekümmert hat und ohne ersichtlichen Grund würde die Dame plötzlich mit einer Testamentsänderung diesen Neffen ausschließen.

Was sollte man denn sonst tun als den Notar wechseln, wenn man
zu dem Notar kein Vertrauen hat ?

Warum hatte sie kein Vertrauen? Der Notar ist in der Regel doch neutral und profitiert nicht von der Änderung des Testamentes.

Gruß
Tina

Notariell beglaubigter letzter Wille nichts wert?
Hallo Tina

Interessant wäre auch zu wissen,
warum die Verstorbene ihren langjährigen Willen plötzlich
änderte. Ich vermute hier zielt der Richter auf eine
Wesensveränderung?

Der Grund für das nicht mehr vorhandene Vertrauen zu dem Neffen und dessen Notar war

  • der Neffe wusste, dass er Alleinerbe war
  • der Neffe wollte sie entmündigen(?) lassen und die Betreuungsvollmacht für sie
  • der Neffe wollte sie gegen ihren Willen ins Altersheim stecken.
    Daraufhin wechselte sie Hausarzt, liess Attest machen und liess von neuem Notar Testament erstellen.

Mein UP war:
Ist notariell beglaubigter letzter Wille nichts wert?
Immerhin hat der „neue“ Notar und sein Assistent längere Zeit mit der Dame gesprochen und sie für testierfähig gehalten.
Was gehen den Richter die Gründe für die Willensänderung an?
Solche Urteile kommen mir manchmal wie ein Glücksspiel vor. Die Würfel sind eben so gefallen…
Der „neue“ Notar kann das auch nicht verstehen.
Ein weiteres Streiten vor Gericht bei so ungewissem Ausgang können sich die Nicht-Erben nicht leisten.

Gruß Michael

Hi,

der Meinung war ich auch, dass ein Testament eines Notars nur
in Ausnahmefällen angefochten werden kann.
Der vorliegende Fall lässt aber leider vermuten, dass man
darauf angewiesen ist, mit welchem Fuß der Richter
aufgestanden ist.

hm der Richter muß ja eine Begründung liefern, warum er so
entschieden hat. Ist man anderer Meinung kann man ja
Rechtsmittel einlegen.

Dass man durchaus vom „Gutdünken“ des Richters abhängig ist, beweist dass selbst am Bundesverfassungsgericht die Richter nicht einheitlich abstimmen. Diese haben aber alle die gleichen Fakten und den gleichen Fall vor sich!

Gruß Michael