Notariell hinterlegtes Testament/Wohnungswechsel

Hallo,
folgender fiktiver Fall : Herr Müller aus A-Stadt habe beim Notar sein Testament verfasst und hinterlegt. Dieses Testament wird mW beim für A-Stadt zuständigen Amtsgericht hinterlegt.
Herr Müller ziehe mehrfach durch die Republik und versterbe schließlich in Z-Stadt. Wie erfahren die Erben von Herrn Müller, dass es das Testament aus A-Stadt gibt, bzw ob es aus C-Stadt nicht ein anderes gibt ?
Gruß
Karl

Wird ein Testanment beim Amtsgericht hinterlegt so geht eine Mitteilung daüber an das Standesamt der Geburt der Person. Stirbt die Person so bekommt dieses Standesamt eine Mitteilung darüber. Eine Sterbefallsanzeige erfolgt daraufhin an das Amtsgericht wo das Testament hinterlegt ist. Dieses eröffnet dann das Testament und benachrichtigt die darin aufgeführten Erben und die (ggf. zu ermittelnden) Pflichtteilsberechtigten. Soweit die Erben nicht mehr an der dort aufgeführten Adresse wohnhaft sind muss das Nachlassgericht die Adressen ermitteln (EMA, o.ä.)

ml.

Hallo ml,

Wird ein Testanment beim Amtsgericht hinterlegt so geht eine Mitteilung daüber an das Standesamt der Geburt der Person.

Und bei einem Geburtsort außerhalb der Republik ? Da gibt’s doch sicher einen Ersatz.
Gruß
Karl

Dann übernimmt die Funktion des Geburtsstandesamtes das Amtsgericht Berlin-Schöneberg als zentrale Hauptkartei.

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/testa.html

Gruß, ml.

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