Hallo, folgender Fall:
Herr X schließt als Erbe in einer Erbsache eine notarielle Annahmeurkunde (es ging wohl um Erbanteile) und verstirbt. Nach einige Jahren stellt sich heraus das die Erben von Herrn X wiederum einen evtl. Anspruch auf einen beim Amtsgericht hinterlegten Erbanteil von der ersten Ersache haben. Hierfür ist aber die im Laufe der Jahre verlorene Annahmeurkunde nötig und der Notar ist nicht mehr bekannt.
Werden die Urkunde bzw. die Urkundenrolle irgendwo hinterlegt? Was ist wenn der Notar (vorausgesetzt man findet ihn) nicht mehr existiert? Danke!
Leider kann ich nicht weiterhelfen.
Die Made
Letzteres kann nicht passieren, da jeder Notar im Krankheits-, Urlaubs- einen Vertreter erhält bzw. im Todesfall von amtsdewegen ein Nachfolger bestellt wird. Wenn Sie nicht wissen, welcher Notar beurkundet hat, dann könnte evtl. das zuständige Nachlaßgericht einen Hinweis geben. Ist auch dort nichts bekannt, hilft nur suchen im Dunstkreis des Verstorbenen.
Ihre Anfrage ist ziemlich ungenau und deshalb nicht hundertprozentig zu beantworten. Die letzte Frage zuerst: Die Notarkammer oder das Präsidium des dortigen Landgerichts gibt Auskunft über den Verbleib der Urkunden eines verst. Notars.
Übrigens: Der Annahme einer Erbschaft bedarf es nicht, da sie automatisch eintritt. Beim Amtsgericht (Abteilung Nachlasssachen) des Bezirks, wo der Tote zuletzt seinen Wohnsitz hatte, erfährt der Erbe bzw. „Erbeserbe“ (Erbe des Erben) das Nähere über die Erbfolge u.ä. Aber ohne Legitimation erfahren Sie allerdings nichts. Zunächst alle Standesamtsurkunden über die Abstammung, Tod etc. und den Ausweis mitnehmen.