Hallo, folgender Fall:
Herr X schließt als Erbe in einer Erbsache eine notarielle Annahmeurkunde (es ging wohl um Erbanteile) und verstirbt. Nach einige Jahren stellt sich heraus das die Erben von Herrn X wiederum einen evtl. Anspruch auf einen beim Amtsgericht hinterlegten Erbanteil von der ersten Ersache haben. Hierfür ist aber die im Laufe der Jahre verlorene Annahmeurkunde nötig und der Notar ist nicht mehr bekannt.
Werden die Urkunde bzw. die Urkundenrolle irgendwo hinterlegt? Was ist wenn der Notar (vorausgesetzt man findet ihn) nicht mehr existiert? Danke!
Hallo, folgender Fall:
Herr X schließt als Erbe in einer Erbsache eine notarielle
Annahmeurkunde (es ging wohl um Erbanteile) und verstirbt.
Nach einige Jahren stellt sich heraus das die Erben von Herrn
X wiederum einen evtl. Anspruch auf einen beim Amtsgericht
hinterlegten Erbanteil von der ersten Ersache haben. Hierfür
ist aber die im Laufe der Jahre verlorene Annahmeurkunde nötig
und der Notar ist nicht mehr bekannt.
Hallo,
bist Du sicher, daß das so stimmt? Wenn man als Erbe bestimmt wird, ist man automatisch Erbe, es sei denn die Erbschaft wird ausgeschlagen. Diese Ausschlagung bedarf der Schriftform und hat innerhalb einer bestimmten Frist zu erfolgen.
Meinst Du vielleicht einen Erbschein? Der wird aber vom Nachlaßgericht ausgestellt. Evtl. existiert eine Kopie des Erbscheins in den Akten des damals zuständigen Nachlaßgerichtes. Am besten dort mal nachfragen.
Gruß
Tina