Notarielle Beglaubigung bei Pflegevollmacht?

Hallo,

ist bei Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht, zur Änderung des Wohnsitzes (Pflegeheim für unseren Vater) oder zur Laufzeitverlängerung des Personalausweises (war abgelaufen) eine Notarielle Beglaubigung der Vollmacht notwendig (wie vom Amt gefordert) ???

Wo finde ich gesetzliche Bestimmungen?

Danke, habe zur Zeit mit vielen Problemen zu kämpfen!!! Gruß Liimi

Für irgendeine Änderung dürfte kein Anlaß bestehen, wenn nur der Pflegeheimaufenthalt in Rede steht. Zur Personalausweis-Sache folgendes:

  1. Das Amt muß Ihnen nachweisen, auf welcher Vorschrift das angebliche Formerfordernis beruht. Mir ist sie nicht bekannt.
  2. In der Regel ist es möglich, daß ein Angestellter des Amtes Ihren Vater im Heim aufsucht, um die Formalität zu besorgen. Notfalls beschaffen Sie sich Beistand vom Senioren-Beauftragten des Landkreises oder der Gemeinde. Auch ein Kreistagsabgeordneter wird notfalls Rat oder Beistand leisten können.
    Viel Erfolg wünsche ich Ihnen!