Notarielle Beurkundung ohne Anwesenheit möglich?

ist die notarielle Beurkundung eines Verkaufs von GmbH Anteilen möglich, ohne dass alle Beteiligten anwesend sind? Es gibt vier Anteilseigner, einer möchte an einen anderen verkaufen. Die Beteiligten sind über die Welt verstreut, es könnte im Grunde nur der GF zum Notar gehen, ohne unverhältnismäßigen Aufwand. Danke im Voraus!

Servus,

ja, grundsätzlich ist das möglich. Zum Thema Vertretung per Vollmacht und vollmachtslose Vertretung und Beschaffung einer wirksamen notariellen Vollmacht im Ausland (Kompetenz der diplomatischen Vertretung, Apostille etc.) ist es nützlich, den Notar vorher zu befragen, der den Verkauf beurkunden soll.

Dabei auch das Thema „Selbstkontrahierung“ behandeln: Wenn der GF als Geschäftsführer vom Selbstkontrahierungsverbot befreit ist, bedeutet das nicht, dass diese Befreiung auch für ihn als Gesellschafter gilt. Ggf. sollten hier andere Vertreter benannt werden.

Schöne Grüße

MM

Klasse, vielen dank für die Antwort. Die anderen drei sind mit der Vertretung einverstanden. Jetzt hole ich mir beim Notar eine Vorlage und lasse die unterschreiben.

Servus,

Vorsicht - wenn Du beim Notar einen Mustertext holst, solltest Du Dich wie gesagt zum Thema Beurkundung der Vollmacht - Beglaubigung der Unterschrift - Apostille usw., außerdem vollmachtslose Vertretung und vor allem auch darüber informieren, wer als Vertreter überhaupt in Frage kommt.

Schöne Grüße

MM

Du meinst, ich kann z.B. nicht gleichzeitig Anteilskäufer und Bevollmächtigter sein?

Nein, ich meine, dass eine Person als Bevollmächtigter des Anteilsverkäufers nicht mit sich selbst als Anteilskäufer oder auch als Bevollmächtigter eines Anteilskäufers ein Geschäft abschließen kann. Näheres dazu in § 181 BGB.

Das ist aber alles überfllüssig hier zu erklären, weil der Notar, wenn er einen „Mustertext“ vorlegen soll, selbstverständlich über den gesamten Vorgang mit allen Einzelheiten unterrichtet werden muss, damit er dann u.a. auch erklären kann, wie man in z.B. Kolumbien eine für den beabsichtigten Zweck wirksame Vollmacht besorgt. Es hat überhaupt keinen Wert, wenn man nachher mit einem Zettel Papier beim Notar ankommt, um zu erfahren, dass dieser Zettel für ihn unbrauchbar ist.

Schöne Grüße

MM