Hier eine eine Frage bezüglich eines notariellen Kaufvertrages.
Folgende Situation:
Mitte Oktober 2005 wurde ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen
(Haus plus Grundstück). Bezahlt werden sollte das Objekt zum
01.12.2005, natürlich aber erst dann, wenn alle notariellen
Bedingungen des Vertrages erfüllt sind. Der Käufer durfte aber seit
dem 15.10.2005 in das Haus und renovieren und das Objekt „benutzen“.
Nun gibt es bzgl. der Erbfolge der Verkäufer ein paar Unklarheiten,
so dass der Käufer das Objekt noch nicht erwerben kann. Das
Amtsgericht erkennt die Erbfolge (aus mir unbekannten) seitdem noch
nicht an (bei der einen Hälfte der Erbgemeinschaft). Somit erfolgt
keine entsprechende Eintragung in das Grundbuch und auch keine
Übertragung an den Käufer.
Der Käufer zahlt nun seit dem 01.12.2005 Bereitstellungszinsen für
die Kredite. Nun die eigentliche Frage: Der Käufer will, sobald das
Objekt von ihm dann endgültig gekauft ist, die bis dahin angefallenen
Bereitstellungszinsen bei den Verkäufern einklagen, und das, obwohl er
das Objekt ja schon lange nutzen kann.
Wie erfolgreich ist ein derartiges Vorgehen für den Käufer?
Gruß,
Axel