man nehme an : Sohn kauft vom Vater Wohnung. Es wurde kein Kredit von einer Bank in Anspruch genommen. Natürlich wurde ein notarieller Kaufvertrag gemacht. Ausgemacht sind z. B. 12 Raten á 600 Euro für 17 Jahre. Muss man sich strikt nach dieser Vereinbarung halten? Ich meine, kann der Sohn mit Einverständnis seines Vaters z. B. statt der 600 Euro 400 Euro zahlen??
Oder hätte das Finanzamt da was zu meckern??
Werden die 600 Euro bei der Steuererklärung geltend gemacht? Ist dieser Betrag in Zins und Tilgung aufgeteilt. Wird eine (fiktive) Miete als Einnahme dagegen versteuert…?
Dann muß man dem Finanzamt den korrekten Betrag melden…
Kauferlöse sind bei Privatverkauf steuerlich nur relevant wenn ein den Erwerberpreis übersteigender Verkaufserlös erzielt wird und dann auch nur, wenn der Erwerb weniger als 10 Jahre her ist.
Die Gewährung eines Kredites an ein Familienmitglied ist durchaus möglich. Dann sind allerdings Zinseinkünfte aus diesem Kredit steuerpflichtig. Weiterhin steuerpflichtig sind die Teile des gezahlten Betrages, die als Nutzungsentgeld gezahlt wurden.
Wurde weder Zins noch Nutzungsentgeld vereinbart, kann das Finanzamt dafür die allgemein dafür üblichen Beträge als ‚fiktive‘ Einnahme ansetzen.
Wenn es schon einen Steuerberater gibt, sollte dieser auch befragt werden, da das richtig teuer werden kann, wenn man was falsches (oder auch nichts) macht.